Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Editorial

Wäre doch gelacht …

Nach einem Jahr Diskussion ist es nun also amtlich: Ab dem 1. Januar 2015 gilt nur noch die neue eGK und nicht mehr die alten Krankenversicherungskarten der Patienten, auch wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband jetzt endgültig geeinigt und das ist gut so.
© coloures-pic – fotolia.com
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Leider wurde für die Patienten, die nach dem 1. Januar noch mit der alten KVK kommt, eine Regelung geschaffen, die für uns Praxen mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann. Dem Patienten muss eine Frist von 10 Tagen eingeräumt werden, in denen er die gültige EGK nachbringen kann, danach kann eine Privatliquidation erfolgen.

»Lächeln hilft – denn die Arbeit muss so oder so gemacht werden«

Das ginge ja noch. Kommt der Patient aber später, vor Ablauf des Quartals, nachträglich mit einer eGK oder einem anderen gültigen Anspruchsnachweis, muss die Rechnung wieder storniert werden. Und wenn sie bezahlt wurde, muss der Betrag zurückerstattet werden. Während dieser Zeit müssen aber Rezepte etc. privat ausgestellt werden mit dem Vermerk ohne Versicherungsnachweis.

Das alles dürfte nur noch wenige Patienten betreffen – aber dann ist es mit Mehrarbeit für uns in den Praxen verbunden. Da kommt der Beitrag Lachen als Medizin gerade recht. Wir haben ja öfter mal nichts zu lachen, wenn die Verwaltungsarbeiten uns fest im Griff haben. Und wenn auch vieles davon sicher wichtig ist und dem System zugutekommt, sollten alle Beteiligten weiter am Abbau von Bürokratie arbeiten.

Wenn man die Wahl hat, seine Arbeit lächelnd oder griesgrämig zu machen, liegt die bessere Alternative klar auf der Hand, denn so oder so muss die Arbeit schließlich gemacht werden. Gute Stimmung im Team färbt auf die Patienten ab und sorgt somit für ein angenehmes Arbeitsklima mit zufriedenen Patienten. Wäre doch gelacht, wenn wir nach so vielen Umstellungen nicht auch die KVK stilvoll verabschieden ;-)

Ihre
Beate Rauch-Windmüller