Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Gesundheitskarte, Gesundheitsakte und Patientenakte

Was kommt da auf uns zu?

Mit den neuen Möglichkeiten des „eHealth“ werden die Dokumentationsabläufe von Patientendaten in der Arztpraxis grundlegend verändert. Wir berichten über den aktuellen Stand der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und werfen einen Blick auf Patienten- und Gesundheitsakten.
Bob im Eiskanal
© Harald Soehngen –Fotolia.com

Bei der Entwicklung der elektronischen Dokumentation von Patientendaten haben sich in den letzten Jahren drei Bereiche herauskristalliert, die besonders geeignet scheinen, Abläufe zu verbessern und die deshalb vom Gesetzgeber gefördert werden. Dazu zählen:

  • die elektronische Gesundheitskarte (eGK oder eCard)
  • die elektronische Patientenakte (ePA)
  • die elektronische Gesundheitsakte (eGA).

Alle drei sind miteinander verzahnt, trotzdem sind es eigenständige Anwendungen, die wir uns im Detail jetzt etwas genauer anschauen wollen.

Elektronische Gesundheitskarte

Ähnlich der bisherigen Krankenversichertenkarte wird die eGK Pflichtanwendungen enthalten, welche die Angaben zur Person und zum Versicherungsverhältnis liefern, die sogenannten Versichertenstammdaten (VSD). Hinzu kommt ein aufgedrucktes Lichtbild. Die Kartenrückseite enthält den Berechtigungsausweis zur Behandlung im europäischen Ausland (EHIC). Die Einführung der eGK ist ab Dezember 2008 geplant, allerdings zunächst im offline-Betrieb, wo nur das Auslesen der Stammdaten möglich sein wird. Darüber hinaus ist die papierlose Übertragung eines elektronischen Rezeptes vorgesehen.

In einem nächsten Schritt – den sogenannten freiwilligen Anwendungen – soll die Karte in den kommenden Jahren um verschiedene Funktionalitäten erweitert werden. Dazu gehört unter anderem die Dokumentation verordneter Arzneimittel sowie die Speicherung von wichtigen Notfalldaten wie Vorerkrankungen oder Allergien.

Elektronische Patientenakte

Die ePA dient der Verbesserung der Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten. Was heute noch mühsam zusammengetragen werden muss, soll in einigen Jahren in der ePA gebündelt werden. Sie ist ein elektronisches Archiv für Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, Laborbefunde und Untersuchungsberichte. So können Arztbriefe, die heute noch per Post oder Fax übermittelt werden, schneller und zuverlässiger weitergeleitet werden. Ambulante und stationäre Behandlungsabläufe werden besser verzahnt, vernetzte Versorgung und die Kooperationen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie Fach- und Hausärzten flächendeckend umsetzbar. Der Zugriff wird dabei nur möglich sein, wenn Patienten ihre eGK beim behandelnden Arzt in den Kartenleser stecken, mit einem persönlichen Geheimcode (PIN) freischalten und zugleich der elektronische Heilberufsausweis des Arztes (HBA) aktiviert wird. Wann diese Funktionen zur Verfügung stehen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Elektronische Gesundheitsakte

Die eGA ist eine elektronisch über das Internet geführte Akte. Sie fördert das aktive Gesundheitsmanagement der Patienten durch die Selbstdokumentation und die Dokumentation der Ärzte. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre persönlichen gesundheitsbezogenen Informationen so zu ordnen und zu archivieren, dass sie selbst oder eine beauftragte Person, etwa der Arzt, jederzeit einen Überblick über den Gesundheitsstatus haben. Perspektivisch sollen auch Daten aus der elektronischen Patientenakte in die Gesundheitsakte übertragen werden können.

Was ist zu erwarten?

Was bedeutet die Einführung der neuen Dokumentationsmöglichkeiten nun für die Alltagsarbeit in der Arztpraxis?

  • Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stehen sicher die Lesegeräte als Schnittstelle zur PVS im Vordergrund. Sie müssen in der Lage sein, gleichzeitig die eGK und den elektronischen Heilberufsausweis zu erkennen.
  • Mit Hilfe der ePA können Ärzte auf der Basis gleicher Informationen Fallbesprechungen vornehmen. Es kann auf Befunde zurückgegriffen werden (z.B. Röntgenbilder). Für die Patienten belastende Untersuchungen können vermieden werden.
  • Mit der eGA haben Versicherte einen kontinuierlichen Überblick über ihren Gesundheitszustand. Laborbefunde, Röntgenbilder oder Arztbriefe können per Fax oder Email an die Gesundheitsakte übermittelt werden. Ein solches Angebot an die Patienten stellt für Arztpraxen eine einfache Möglichkeit dar, sich servicestark zu präsentieren. Für die Nutzer liegen die Vorteile darin, dass die Daten jederzeit an jedem Ort über das Internet eingesehen werden können, auch bei Auslandsaufenthalten.

Besonders interessant ist ein solches Angebot für junge Eltern. Sie können ab der Geburt alle wichtigen Informationen zum Kind selbst dokumentieren oder vom Arzt dokumentieren lassen: Impfungen, wichtige Entwicklungsschritte, Kinderkrankheiten und vieles mehr. Der Versicherte entscheidet immer selbst, wer Zugriff auf seine Daten hat und welche Daten dokumentiert werden. Perspektivisch können Daten über die PVS/Patientenakte in die eGA einfließen und so helfen, zusätzlichen Arbeitsaufwand zu vermeiden.

Die Einstellung zum Thema eHealth ist übrigens ausgesprochen positiv. 70 Prozent der gesetzlich Versicherten befürworten in einer Forsa-Umfrage die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, besonders positiv gestimmt sind dabei die jungen Erwachsenen. Auch die Bereitschaft, freiwillige Angaben und medizinische Daten für die elektronische Patientenakte zu speichern und zu nutzen, ist groß.


Gesundheitsakte – wie ist die Akzeptanz?

Über die Aktzeptanz und das Nutzungsverhalten einer Gesundheitsakte bei den Bürgern weiß man noch wenig. Diese Lücke will die BARMER mit einem auf drei Jahre angelegten Forschungsvorhaben schließen. Geleitet wird das Projekt von der Kölner Versorgungsforscherin Dr. Hanna Kirchner. Sie will mit einer Versichertenbefragung herausfinden, welchen Nutzen Versicherte von einer solchen Gesundheitsakte im Internet haben – und wie das ihr Gesundheitsverhalten verändert. Versicherte sollen so aktiv in die Entwicklung der eGA eingebunden werden.


Zahlen und Fakten

Rund 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 21.000 Apotheken, 2.200 Krankenhäuser und etwa 260 Krankenkassen werden durch die Einführung der Gesundheitskarte miteinander vernetzt. Zugleich erhalten 80 Millionen Versicherte eine personalisierte Gesundheitskarte. Dazu sind viele Tests erforderlich, die derzeit in sieben Regionen durchgeführt werden. Das sind: Heilbronn, Ingolstadt, das Städtepaar Bochum-Essen, Wolfsburg, Flensburg, Trier und Löbau-Zittau in Sachsen.

WEBTIPPS

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.die-gesundheitsreform.de
sowie unter
www.aok.de/egk
www.barmer.de