Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Fehler im Praxisalltag

Laborbefund auf Abwegen

In der Rubrik „Fehler im Praxisalltag“ stellen wir typische Alltagsfehler vor. Dieses Mal geht es um einen Laborbefund, den keiner kannte.
Comiczeichnung Äskulapstab

Aus einer Praxis wird folgendes Ereignis berichtet:

Was ist passiert?

Ein krankhaft erhöhter Wert eines Tumormarkers (PSA) bei einer Vorsorgeuntersuchung wurde ohne Kenntnisnahme durch den Arzt in die Patientenakte einsortiert. Der Befund wurde dem Arzt durch die Arzthelferin nicht vorgelegt.

Was war das Ergebnis?

Erst bei einer erneuten Vorstellung des Patienten nach 1,5 Jahren fiel der pathologisch erhöhte Wert auf. Im Fall einer tatsächlichen Tumorerkrankung kann das dazu führen, dass eine lebenrettende Operation unterbleibt.

Welche Gründe können zu diesem Ereignis geführt haben?

Hauptgrund war hier die Unaufmerksamkeit der Arzthelferin, auch unzureichende Organisationsstrukturen spielen eine Rolle.

Wie hätte man das Ereignis verhindern können?

Der Arbeitsablauf in der Praxis sollte so beschaffen sein, dass sicher verhindert wird, dass ein ungelesener Befund in der Patientenakte landet.

Kommentar des Instituts für Allgemeinmedizin:

Dass ein pathologischer Laborbefund nicht registriert wird, ist wahrscheinlich ein häufiger Fehler – nicht nur im ambulanten Bereich. Die Folgen sind offensichtlich: Es erfolgt keine Benachrichtigung des Patienten und es werden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Folgende Tipps können weiterhelfen:

  • Es sollte ein Standardverfahren für alle Arten von Befunden verwendet werden. Hier sind die Aufgaben klar verteilt: wer liest, wer veranlasst, wer ruft an, wer heftet ab.
  • Für häufige Werte wird mit dem Labor eine Liste von Alarmwerten zusammengestellt, damit Labor und MFA wissen, wann sie sofort reagieren müssen.
  • Jeder Befund wird vom Arzt signiert und er dokumentiert (auch in der EDV), was zu veranlassen ist. Vorsicht vor Klebezetteln – die lösen sich auch mal ab.
  • Bis der Patient erreicht wurde, findet sich ein Hinweis in der To-Do-Liste, oder die Akte des Patienten wird gesondert abgelegt, etwa in einer farbigen Hülle oder einem gesonderten Kasten.
  • Es wird dokumentiert, dass der Patient informiert wurde.
  • Der Patient sollte aufgefordert werden, sich nach seinen Laborbefunden zu erkundigen, etwa in der Telefonsprechstunde. Alternative: Bei der Terminvergabe für die Untersuchung wird gleichzeitig ein Termin für die Besprechung des Befundes vereinbart.

Dr. Isabelle Otterbach
Dr. Barbara Hoffmann