Medizinische Fort- und Weiterbildung
Prima Aussichten
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Für die Durchführung des DMP Diabetes mellitus ist es mehr als hilfreich, wenn eine Diabetesassistentin (DDG) in der Praxis mitarbeitet. Außer den üblichen Vorbereitungen (Labor, Messung, Gewicht, RR) kann die Diabetesassistentin die Fußuntersuchung bei den Patienten durchführen und dokumentieren oder Fragen beantworten. Das verkürzt die ärztliche Untersuchungszeit und lässt Spielraum für andere Patienten. So können an einem Nachmittag DMP-Patienten im 10-15-Minuten-Takt einbestellt werden. Voraussetzungen für die Ausbildung zur Diabetesassistentin nach den Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) sind:
- Tätigkeit als Arzthelferin, MFA, MTA, Pädagogin, Krankenschwester oder in der Pflege.
- Mindestens einjährige praktische Erfahrung in Schulung und Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus.
- Durch Bescheinigung nachgewiesene Teilnahme an einem Fortbildungsseminar „Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetes ohne Insulin“.
- Nachweis in einem Team mit strukturierter Diabetestherapie und Trainingsprogramm tätig zu sein. Diese Tätigkeit darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Die Weiterbildung umfasst 184 Stunden, aufgeteilt in 150 Stunden Theorie und einer vollständigen Hospitation in einer anderen renommierten Einrichtung oder in einem Schulungshaus, das von der DDG anerkannt ist. Das Examen besteht aus zwei Klausuren, einer mündlichen Prüfung und einem praktischen Teil: Planung einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten und der 15-20 minütigen Lehrprobe.
Da viele Diabetiker auch eine Hypertonie haben (ca. 20 Prozent) ist die Schulung einer Mitarbeiterin im Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie eine sinnvolle Ergänzung, die auch wirtschaftlich interessant ist. Denn die Schulungen im Rahmen der DMP Diabetes mellitus und KHK/Hypertonie können zusätzlich abgerechnet werden.
Langfristig planen
Auch die Weiterbildung zur Podologin (mit Kassenzulassung) steht Ihnen als Arzthelferin oder MFA offen. Viele Diabetiker sind langfristig auf medizinische Fußpflege angewiesen und mit dieser Zusatzausbildung kann die Leistung für praxiseigene Diabetiker auf Basis der Heilmittelverordnung abgerechnet werden. Das kann nicht nur eine lukrative Zusatzeinnahme sein, sondern stärkt auch die Patientenbindung. In Absprache mit der Praxisleitung können dafür an praxisfreien Tagen oft die Praxisräume genutzt werden. Für die Kassenzulassung ist es wichtig, dass es sich um eine staatlich anerkannte Weiterbildung handelt. Eine berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre und findet an Wochenenden in internistischen, dermatologischen oder orthopädischen Ambulanzen, Praxen oder Kliniken statt.
Je nach Praxisangebot kann auch eine Fortbildung als Ernährungs- und Gesundheitsberaterin interessant sein. Hier stehen berufstätigen Arzthelferinnen und MFA als Weiterbildung eine Reihe von Fernlehrgängen zur Verfügung. Die Ausbildung dauert 9 bzw. 24 Monate. Weitere Informationen finden Sie im Internet u.a. bei www.impulseschule.de und beim Bildungswerk des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (www.bildungswerk-gesundheit.de).
Beate Rauch-Windmüller