Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Elektronische Gesundheitskarte

Neue Karten im Spiel

Die elektronische Gesundheitskarte ist in der Praxis angekommen. Doch was bedeutet das für das Praxisteam? Um Ihnen den täglichen Umgang mit der neuen Karte zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
© djam, fotolia.com
© djam, fotolia.com

Mit Beginn des Jahres 2012 sind über zehn Prozent der gesetzlich Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet. Und das ist erst der Anfang. Die alte Krankenversicherungskarte (KVK) soll sukzessive durch die neue eGK abgelöst werden. Der Gesetzgeber fordert bis zum Ende des Jahres 2012 einen Ausstattungsgrad von insgesamt 70 Prozent.

Seit wann ist die eGK überhaupt ein gültiger Versicherungsnachweis?

Seit 1. Oktober 2011 haben die Krankenkassen begonnen, die neue eGK an ihre Versicherten auszugeben. Die eGK gilt ab sofort als gültiger Versicherungsnachweis.

Ab wann wird die alte Krankenversichertenkarte nicht mehr gültig sein?

Die KVK kann erst dann für ungültig erklärt werden, wenn sichergestellt ist, dass alle Versicherten eine eGK erhalten haben. Der Stichtag wird auf Bundesebene festgelegt.

Woran erkenne ich die eGK?

Die eGK unterscheidet sich optisch von der KVK. Rechts oben befindet sich die Aufschrift Gesundheitskarte. Zudem trägt sie ein Foto des Versicherten, wenn er über 15 Jahre alt ist. Es kann also sehr viel leichter festgestellt werden, ob die Karte zu dem Versicherten gehört oder nicht. Die Rückseite der eGK dient als Sichtausweis für die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und ersetzt den früheren Auslands-Krankenschein.

Was ist zu tun, wenn Patienten mit ihrer eGK in die Praxis kommen?

Elektronische Gesundheitskarten sind ab dem 1. Oktober 2011 als Versicherungsnachweis zugelassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Praxis bereits mit einem eGK-Lesegerät ausgestattet ist oder nicht.

Was mache ich, wenn das Foto auf der eGK nicht zum Versicherten passt?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Krankenkasse des Versicherten und stimmen Sie mit dem Sachbearbeiter die nächsten Schritte ab. Grundsätzlich hat der Versicherte aber den Anspruch behandelt zu werden.

Benötigen die Arztpraxen für das Einlesen der eGK ein neues Lesegerät?

Ja. Die neuen eGK-fähigen Lesegeräte können aber auch die KVK einlesen.

Welche Karte ist zu verwenden, wenn der Versicherte sowohl eine KVK als auch eine eGK vorlegt?

Die KVK wird sukzessive von der eGK abgelöst. Bald wird es nur noch die eGK geben. Grundsätzlich sollte die eGK immer der KVK vorgezogen werden.

Was ändert sich für das Team in der Praxis?

Erst einmal nicht viel. Der Arbeitsablauf in den Arztpraxen beim Einlesen der neuen eGK wird der gleiche bleiben wie beim Einlesen der heutigen KVK. Erste neue Anwendungen (wie Notfalldaten und elektronischer Arztbrief) sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Was kann ich tun, wenn die eGK nicht funktioniert?

Das kann verschiedene Ursachen haben:

  • Ist das Kartenlesegerät defekt, ist schnellstmöglich der Gerätehersteller zu informieren und wenn möglich auch die Krankenkasse.
  • Kann ein Defekt des Lesegerätes ausgeschlossen werden, ist schnellstmöglich die Krankenkasse zu informieren.

Grundsätzlich aber gilt: Der Patient darf nicht aus der Praxis weggeschickt werden. Er hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Behandlung. Es sollte immer die Möglichkeit genutzt werden, mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu treten, um schnellstmöglich eine Klärung zu erzielen.

Was mache ich, wenn die von der Karte eingelesenen Daten von den Daten meines Praxis-Systems abweichen?

Auch in diesem Fall sollten Sie sich mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Antje Meyer