Arzneimittelrabattverträge sichern die medizinische Versorgung
Den Wechsel richtig erklären
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Sicher haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass es nicht immer so ganz einfach ist, den Überblick über die unterschiedlichen Rabattverträge der Kassen zu behalten. Die ja dazu noch ab und an wechseln. Nicht immer bedeuten neue Verträge einer Krankenkasse einen Medikamentenwechsel für die Patienten, allerdings ist es auch nicht ungewöhnlich. Nehmen Sie als Praxisteam dem Patienten insbesondere in der ersten Phase eines Wechsels die Sorge um die Therapie und Qualität seiner Medikamente. Machen Sie ihm klar: Er erhält auch weiterhin hochklassige Medikamente, die alle Qualitätsstandards erfüllen. Ein Austausch ist auch bei den neuen Rabattverträgen nur gegen qualitativ hochwertige Präparate erlaubt, die den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, ein gleiches Anwendungsgebiet und die gleiche oder eine vergleichbare Darreichungsform haben.
Der Arzt hat das letzte Wort
Der Arzt kann den Austausch eines Medikaments ausschließen – aber nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen. Achten Sie als Praxisteam deshalb immer mit darauf, dass Ihre Praxissoftware das Kreuz nicht automatisch setzt.
Weiterhin gilt, dass der Arzt immer das letzte Wort behält. Wenn er die Verordnung eines Rabattarzneimittels aus medizinischen Gründen im seltenen Einzelfall nicht vertreten kann, kann er einen solchen Austausch ausschließen, indem das aut idem-Kästchen (aut idem -lateinisch für oder ein Gleiches)auf dem Rezept angekreuzt wird. Dieses Kreuz darf nur im absoluten Ausnahmefall gesetzt werden, da ein häufiger Gebrauch dieser Regelung zu einer wirtschaftlichen Haftung des Arztes führen kann. Achten Sie als Praxisteam daher unbedingt mit darauf, dass Ihre Praxissoftware nicht automatisch das aut idem-Kreuz setzt.
Da die Verträge helfen, die Gesundheitskosten zu senken und Zusatzbeiträge damit vermieden werden können, sollten möglichst viele Rabattarzneimittel eingesetzt werden. Die Einsparungen werden wieder in die medizinische Versorgung investiert und kommen damit den Patienten direkt zugute.
Sie als Praxisteam müssen die einzelnen Verträge der Kassen natürlich nicht auswendig kennen. Verordnet werden kann entweder der Wirkstoff oder das bisherige Präparat. Wichtig ist nur, dass dann das aut idem-Kästchen nicht angekreuzt ist. Die Apotheke wählt mit Hilfe der Apothekensoftware dann das entsprechend vertragsgebundene Präparat aus.
Helfen Sie weiter
Wenn sich Patienten beklagen, dass sie das neue Präparat nicht vertragen, können Sie mit einem vertraulichen Gespräch weiterhelfen. Fragen Sie nach den Beschwerden und erklären dem Patienten ruhig noch einmal, dass es sich im Endeffekt um das gleiche Medikament handelt. Der eigentliche Grund für die Unverträglichkeit ist oft die ungewohnte Verpackung oder eine andere Tablettengröße und -farbe. Das kann besonders ältere Menschen verunsichern.
Fachinformationen im Internet
Grafik: Katharina Merz
Besteht aber tatsächlich der Verdacht, dass die unterschiedlichen Hilfsstoffe für die Unverträglichkeit verantwortlich sind, können Sie über die Apotheke oder das Internet weitere Informationen erhalten. Die Apotheken können über ihre Software alle Hilfsstoffe eines Medikaments aufrufen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich über das Internet die sogenannten Fachinformationen der Arzneimittel anzuschauen. Die Fachinformationen sind gewissermaßen der Beipackzettel für Fachkreise und enthalten alle wichtigen Informationen zur Zusammensetzung, Dosierung und den Anwendungsgebieten. Der schnellste Weg: Die Fachinformationen sind den Fachkreisen über www.fachinfo.de zugänglich. Dazu ist allerdings ein Doc-Check-Passwort erforderlich.
Über die Fachinformationen erfahren Sie z. B. auch, ob das Rabattarzneimittel Milchzucker enthält – allerdings wird diese Substanz üblicherweise in nur sehr geringen Konzentrationen eingesetzt, so dass selbst bei Milchzucker-Unverträglichkeit keine Beschwerden auftreten sollten. Unsere Lebensmittel, auch spezielle laktosefreie, enthalten in der Regel deutlich mehr Milchzucker als das Medikament, so dass ein Austausch nur in sehr seltenen Fällen ausgeschlossen werden muss.
Heidi Günther
Arzneirabatte im Internet?
In Deutschland gilt für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel eine strenge Preisbindung. Das Bundesgesundheitsministerium plant, diese Regelung auch auf Versandapotheken im Ausland auszuweiten.
Demnach dürfen ausländische Internetapotheken bei rezeptpflichtigen Medikamenten künftig keine Rabatte mehr geben. Die Regelung dient der Rechtssicherheit und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Versandhandelsapotheken, heißt es nach Angaben der Ärzte Zeitung in der Begründung zum Gesetzentwurf.
Bisher bieten Versandapotheken im Ausland, die sich speziell an deutsche Kunden wenden, großzügige Bonus-Regelungen. Wird der Gesetzentwurf wie geplant umgesetzt, wäre das in Zukunft verboten.
Mehr Info bei den Kassen
Umfangreiche und gut aufbereitete Informationen rund um das Thema Arzneimittelversorgung finden Sie bei den großen Kassen.
So informieren gemeinsame Angebote von Stiftung Warentest und der AOK, bzw. der Stiftung Warentest und der BARMER GEK über Arzneimittel und Zuzahlungen. Versicherte der beiden Kassen können außerdem kostenfrei auf eine Vielzahl von Arzneimittelbewertungen der Stiftung Warentest zugreifen.
Die Informationen zu den Medikamenten sind verbunden mit wichtigen Erläuterungen zu den jeweiligen Wirkstoffen und zu den Krankheiten, für die sie einzusetzen sind.
Zugang finden Sie über Handelsnamen, PZN oder das Anwendungsgebiet. Die Angebote finden Sie unter folgenden Internetadressen:
www.aok.de/arzneimittel
www.barmer-gek.de/103778