Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Editorial

Sauber mit System

In Baden-Württemberg sind Regierungspräsidium und Gesundheitsämter seit einiger Zeit in den Praxen zu Begehungen unterwegs. Zuerst waren nur die ambulant operierenden Praxen im Fokus, dann die endoskopierenden Praxen. Es ist also abzusehen, wann auch bei den ersten Hausarztpraxen die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften überprüft wird.
© Ekler, ursule, babsi_w, Marco Mayer – alle fotolia.com, montiert
© Ekler, ursule, babsi_w, Marco Mayer – alle fotolia.com, montiert

Deshalb sollte jede Hausarztpraxis ihr Hygienemanagement noch einmal ernsthaft überprüfen. Wichtig ist vor allem, dass ein vollständiger Hygieneplan vorhanden ist, der von der Praxisleitung und dem gesamten Team unterschrieben ist. Darüber hinaus macht es Sinn, bei der vorgeschriebenen jährlichen Gefahrstoffunterweisung auch den Hygieneplan und das Hygienemanagement noch einmal zu besprechen und das zu dokumentieren.

»Wichtig bei einer Überprüfung ist vor allem ein Hygieneplan«

Besonders kritisch ist die Aufbereitung von Instrumenten. Hier sind die Auflagen hoch, denn die Medizinproduktebetreiberverordnung verlangt ein Teammitglied mit Sachkundekurs (40 Stunden nach dem Curriculum der DGSV) und validierte Verfahren eines Dampfsterilisators, der der gültigen Norm entspricht. All das sind Kosten, die durch die Abrechnung von Wundversorgungen und Fädenziehen nicht erwirtschaftet werden können.

Deshalb kann man Hausarztpraxen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur dringend anraten, ihre Instrumente entweder extern aufbereiten zu lassen oder gleich auf Einmalinstrumente auszuweichen. Das erspart Arbeitszeit der MFAs, die wesentlich sinnvoller genutzt werden kann. Den alten Heißluftsterilisator, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, brauchen Sie trotzdem nicht wegwerfen: Er eignet sich wunderbar zum Aufbacken einer Pizza oder zum Aufwärmen des Mittagessens – natürlich nur im Aufenthaltsraum oder der Personalküche.

Portrait

Ihre

Beate Rauch-Windmüller