Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Elektronische Gesundheitskarte

K(l)eine Kartentricks

Routine macht den Meister – das gilt auch für den Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte. Wir haben aktuelle Fragen und Tipps zum Thema für Sie zusammengestellt.
© rossler – fotolia.com
© rossler – fotolia.com

Routine macht den Meister – das gilt auch für den Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte. Wir haben aktuelle Fragen und Tipps zum Thema für Sie zusammengestellt.

Die Ausstattung der Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) schreitet auf breiter Front voran und damit auch die Praxiserfahrungen. Viele Fragen wurden in der Zwischenzeit beantwortet, neue tauchen auf.

Patienten fragen in der Praxis: Sind meine Daten auch sicher gespeichert?

Der Schutz der persönlichen Daten stand bei der Entwicklung der eGK immer an erster Stelle. Für die geplanten späteren Zusatzanwendungen (siehe Kasten) werden folgende Sicherheitsregeln gelten:

  • Was eingetragen wird und wer es einsehen darf, bestimmen die Versicherten selbst.
  • Die Versicherten haben das uneingeschränkte Recht, ihre Daten jederzeit wieder löschen zu lassen.
  • Jede eGK verfügt über die Möglichkeit einer persönlichen Geheimzahl (PIN) zur Nutzung der zukünftigen freiwilligen Anwendungen.
  • Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte haben nur Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis, z. B. Ärzte in Praxen und Krankenhäusern, später auch die Apotheker.

In unserer Praxis sind viele Patienten der deutschen Sprache nur teilweise mächtig. Gibt es zur eGK auch Informationen in anderen Sprachen?

Der GKV-Spitzenverband, dem alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland angehören, hat Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte in elf verschiedenen Fremdsprachen zusammengestellt, die zum kostenlosen Download unter www.barmer-gek.de/101085 zur Verfügung stehen. Mehr auch unter www.aok-gesundheitspartner.de/bund/egk .

Zukünftige Anwendungen

Mit der eGK werden Versicherte später auch freiwillige Anwendungen nutzen können. Dazu gehören die Speicherung von Notfalldaten (z. B. chronische Krankheiten, Allergien, oder Arzneimittelunverträglichkeiten) und wichtige persönliche Erklärungen wie Patientenverfügung oder Organspendeausweis.

Bis diese freiwilligen Anwendungen mit der Karte möglich sind, wird es noch einige Zeit dauern, da die einzelnen Funktionen erst nach und nach umgesetzt werden. Im Wesentlichen wird die eGK als Schlüssel zur sicheren elektronischen Kommunikation dienen.

Warum wird in unserem Praxisverwaltungssystem immer das Ende des übernächsten Quartals als Ablaufdatum für die eGK angezeigt, obwohl die Karte unbefristet gültig ist?

Es handelt sich hierbei um einen Interpretationsfehler bei der Software. Bei laufenden Mitgliedschaften befüllen die Krankenkassen das Feld Ende Leistungsanspruch ohne ein Ablaufdatum. Wird die Karte beim Arzt oder Apotheker ins Kartenterminal gesteckt, dann interpretieren manche Programme das leere Feld Ende Leistungsanspruch mit dem Ablaufdatum des Folgequartals. Der Fehler ist bekannt und wird bei einem der nächsten Updates behoben.

Seit dem letzten Software-Update ist bei unseren Patientendaten manchmal das Adressfeld abgeschnitten. Was passiert da?

Das Problem liegt in den Umwandlungsregeln für das Zusammenführen der eGK-Daten mit bereits vorhandenen Versichertendaten im Praxissystem, wie die KBV in ihrer Praxisinfo 6/2012 mitteilte. Das kann dazu führen, dass Angaben wie Name und Adresse des Patienten leicht gekürzt in der Praxis-EDV erscheinen. Auswirkungen auf den Praxisbetrieb hat das allerdings nicht, denn die Daten bleiben trotz der angezeigten Kürzungen komplett erhalten. Bei Softwarehäusern, die ihre interne Datenbank bereits erweitert haben, taucht das Kürzungsproblem nicht mehr auf.

Petra Kellermann-Mühlhoff