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Abrechnung von Laborleistungen

Praxislabor bleibt

Seit Juli 2012 gelten neue Vorgaben zur Vergütung von Laboruntersuchungen. Viele KVen setzen diese jetzt im 4. Quartal zum ersten Mal um. In der Praxis selbst erbrachte Laborleistungen sind davon in der Regel jedoch nicht betroffen.
 © littlebell – fotolia.com
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Bisher wurden die Laborkosten in den meisten KVen ungedeckelt ausbezahlt. Seit diesem Quartal ist nun allerdings der Labortopf begrenzt auf das Volumen des Vorjahresquartals, erhöht um einen morbiditätsbedingten Steigerungsfaktor. Dabei wird die zwischen Kassen und KBV vereinbarte Veränderungsrate zugrunde gelegt. Diese wird von den meisten KVen – zum Beispiel in Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe – jetzt zum 4. Quartal umgesetzt. Das Vorgehen Ihrer eigenen KV erfragen Sie bitte dort.

Die von der KBV bundeseinheitlich festgelegte Abstaffelungsquote für das vielerorts nicht berücksichtigte 3. Quartal liegt bei 93,11 Prozent, für das 4. Quartal sind es 95,36 Prozent. Die Abstaffelung gilt für Leistungen aus dem EBM-Kapitel 32 (Laboratoriumsmedizin). Weiterhin mit dem vollen Punktwert von 3,5048 Cent werden ausbezahlt:

  • Honorare entsprechend der Nr. 32 001 (Wirtschaftlichkeitsbonus)
  • Laborkosten für die EBM-Nrn.
    • 32 025 bis 32 027, also das Sofortlabor (BZ, INR, D-Dimere)
    • 32 035 bis 32 039 (Einzelparameter des Blutbildes)
    • 32 097 (BNP)
    • 32 150 (Troponin Test)
  • Laboruntersuchungen im Rahmen der Prävention außerhalb des Kapitels 32:
  • Nrn. 01 708, 01 734 (Okkultbluttest)
  • Konsiliar- und Grundpauschalen für Laborfachärzte etc.
  • Kostenpauschalen nach Nr. 41 000 (Versandpauschale für Laborärzte)

Die ersten drei Punkte sind gute Nachrichten für Hausarztpraxen. Während die Quotierung vor allem die Laborärzte und die Laborgemeinschaften betrifft, sind die Leistungen des Praxislabors (Sofortlabor, Troptest) sowie der Wirtschaftlichkeitsbonus nicht betroffen.

Letztlich bleiben nur einige in der Praxis durchgeführte Laborleistungen übrig, die unter die Quotierung fallen. Dabei durfte es sich allerdings nur um geringe Eurobeträge handeln.

Dr. med. Heiner Pasch

Nicht quotiertes Labor

Hier ist eine Auswahl der Laboruntersuchungen, die weiterhin nicht quotiert und von hoher Relevanz für die hausärztliche Praxis sind:

  • 32 030 Orientierende Untersuchung (Urinteststreifen) 0,50 €
  • 32 031 Urinsediment 0,25 €
  • 32 040 Occultbluttest 1,45 €
  • 32 042 Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit 0,25 €
  • 32 132 Schwangerschaftsnachweis (nur Abklärung Krankheitssymptome) 1,30 €
  • 32 135 Mikroalbuminurie-Nachweis 1,55 €