Überweisungen im DMP Diabetes
Staffelübergabe
Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 unterscheidet nach Muss- und Sollkriterien für die Überweisung des Patienten zum jeweils qualifizierten Facharzt. Eine Überweisung muss erfolgen:
- zur augenärztlichen Untersuchung zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation mindestens einmal jährlich,
- bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung zum nephrologisch qualifizierten Arzt,
- bei definierten Fußläsionen in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung,
- bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt.
Auch beim Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikation (Nephropathie, Retinopathie), einer Neuropathie oder jeder offenen Wunde an den Extremitäten macht eine Überweisung Sinn. Die Soll-Regelung gilt auch:
- bei Nichterreichen eines Blutdruckwerts systolisch < 140 mmHg und diastolisch < 90 mmHg innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten (an einen in der Hypertoniebehandlung qualifizierten Arzt).
- bei Nichterreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c-Zielwertes nach spätestens sechs Monaten.
Besonders die Kooperation mit den diabetologischen Schwerpunktpraxen hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt, sie stellen deshalb für den Hausarzt die primäre Anlaufstelle dar.
Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere:
- bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus),
- bei bedrohlichen Stoffwechselentgleisungen,
- bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen),
- bei infiziertem diabetischen Fuß,
- ggf. zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus.
Der Hausarzt als Schnittstelle
Ärztliche Kooperation im DMP Diabetes Typ 2 bedeutet aber immer auch die kontinuierliche Betreuung des Diabetikers durch den Hausarzt. Die Rücküberweisung zur weiteren Betreuung durch den Hausarzt erfolgt deshalb in der Regel nach spätestens sechs Monaten.
Grafik: Katharina Merz