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Transplantationsgesetz

Herzenssache Organspende

Zum 1. November 2012 trat das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft und mittlerweile verschicken die Krankenkassen Informationen an ihre Versicherten. Entsprechend steigen auch die Fragen der Patienten zu Organspenden in der Praxis. Wir haben die wichtigsten Fakten noch einmal zusammengestellt.
© Birgit Reitz-Hoffmann, horizont21 - fotolia.com
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Fast 12.000 Patienten in Deutschland warten auf ein Spenderorgan, weil ihre eigenen Organe aufgrund lebensbedrohlicher Krankheiten oder eines Unfalls nicht mehr richtig funktionieren. Für sie ist eine Transplantation häufig die letzte Rettung. Doch nur bei 1.046 Menschen konnten 2012 Organe entnommen werden, insgesamt etwa 3.500 verpflanzte Organe. Jeden Tag sterben Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht.

Jeder Mensch kann aber eines Tages aufgrund einer schweren Erkrankung mit Organversagen plötzlich selbst auf eine Transplantation angewiesen sein oder über die Organspende eines Angehörigen entscheiden müssen. Zwar sind die meisten Menschen prinzipiell bereit, sich nach ihrem Tod Organe oder Gewebe für eine Transplantation entnehmen zu lassen. Einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzt jedoch nur eine Minderheit.

Bisher galt in Deutschland die erweiterte Zustimmungsregelung. Das bedeutete, ohne eine Einverständniserklärung des Spenders war keine Organentnahme möglich. Der Zusatz erweitert meinte, dass auch die Angehörigen des Verstorbenen erklären konnten, dass der Betroffene mit einer Organspende einverstanden wäre, auch wenn kein Spenderausweis vorliegt. Hierbei war und ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen entscheidend.

Gesetz will die Spendenbereitschaft fördern

Um die allgemeine Organspendebereitschaft zu fördern, gilt in Deutschland seit dem 1. November 2012 darüber hinaus die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass alle Bürger über 16 Jahren von ihrer Krankenkasse in regelmäßigen Abständen über die Organspende informiert werden müssen. Sie sollen ihre Entscheidung für oder gegen die Spende auf der Grundlage fundierter Informationen treffen und diese in einem Organspendeausweis schriftlich festhalten. Allerdings ist diese Dokumentation freiwillig.

Ohne eine Einverständniserklärung des Spenders ist nach wie vor keine Organentnahme möglich. In anderen europäischen Ländern wie Österreich, Spanien oder Italien gibt es dagegen die Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass zunächst jeder Mensch ein potenzieller Organspender ist. Es sei denn, er legt zu Lebzeiten Widerspruch dagegen ein. Ähnlich ist die Informationsregelung in Frankreich und Schweden. Auch hier gilt der zu Lebzeiten dokumentierte Widerspruch des Patienten. Die Angehörigen werden über eine geplante Organentnahme informiert, haben aber kein Einspruchsrecht.

Ausführlich informieren

In der Frage für oder gegen Organ- und Gewebespende gibt es kein Richtig oder Falsch. Jeder Mensch kann diese Frage nur für sich beantworten, und niemand hat das Recht, die Entscheidung zu kritisieren. Wichtig ist, dass ein in einem Organspendeausweis dokumentierter Wille im Fall der Fälle den Angehörigen diese schwierige Entscheidung erspart.

Der Organspendeausweis bietet die Möglichkeit:

  • der Organentnahme grundsätzlich zuzustimmen beziehungsweise ihr zu widersprechen,
  • die Entnahme nur bestimmter Organe oder Gewebe zu erlauben oder zu untersagen,
  • die Entscheidung einer Vertrauensperson zu überlassen.

Die Krankenkassen haben begonnen, ihren Versicherten Organspende-Ausweise und entsprechende Informationen zuzusenden. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. In Ihrer Praxis sollten Sie jetzt darüber diskutieren, wie Sie zur Organspende stehen. Bei dieser Frage ist jeder persönlich betroffen und hat seine eigene Meinung. Im Team sollten Sie beraten, ob Sie ebenfalls Ausweise auslegen. Jetzt werden auch vermehrt Patienten mit medizinischen Fragen an Sie herantreten, aber auch mit einfachen Fragen zum Ausfüllen und zum Ablauf einer möglichen Organspende.

Umfangreiche Ratgeber

Die großen Krankenkassen wie AOK und BARMER GEK haben im Internet umfangreiche Ratgeber und Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt (Webtipp). Einen Organspendeausweis bekommen Versicherte künftig in jedem Fall von ihrer Krankenkasse ausgehändigt, zusätzlich werden solche Ausweise in Pass- und Bürgerämtern ausgelegt.

Das neue Transplantationsgesetz sieht auch die Möglichkeit der freiwilligen Speicherung der Entscheidung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte vor. Eine technische Lösung zur Umsetzung existiert aber aktuell noch nicht.

Neben dem Anschreiben werden die Kassen Organspendeausweise in den Geschäftsstellen auslegen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch ein Informations-Telefon für Versicherte (AOK 0800 1 265 265, BZGA 0800 90 40 400) und verschiedene Aktionen, zum Beispiel am Tag der Organspende, dem 1. Juni 2013.

Wie läuft eine Organspende ab? Fünf Schritte bis zur Transplantation

Viele Menschen wissen nicht, wie eine Organspende eigentlich abläuft. Folgende Schritte müssen durchlaufen werden, bevor eine Organspende durchgeführt werden kann:

1. Diagnose des Hirntods

Der Hirntod beschreibt den irreversiblen Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns. Dabei werden körperliche Untersuchungen zum Nachweis eines kompletten Ausfalls der Hirnfunktion (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) durchgeführt. Die Feststellung erfolgt durch zwei unabhängige Fachärzte, die nach Richtlinien der Bundesärztekammer und dem Transplantationsgesetz handeln und nicht zum Transplantationsteam gehören.

2. Überprüfen der Einwilligung

Durch die Dokumentation auf dem Organspendeausweis oder durch die Zustimmung der Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ist die Einwilligung zur Organentnahme rechtsgültig. Die Organe des Spenders können mehreren Empfängern das Leben retten.

3. Überprüfung der Spenderkriterien

Vor der Organentnahme muss geklärt sein, dass das zu entnehmende Organ funktionsfähig ist und der Spender nicht an Vorerkrankungen wie beispielsweise HIV oder einer Blutvergiftung leidet. Das Alter des Spenders spielt dabei keine Rolle.

4. Koordination der Spenderorgane und Empfänger

Sind diese ersten drei Schritte durchlaufen, meldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Organspender bei Eurotransplant. Dies ist eine gemeinnützige Stiftung und die zentrale Vermittlungsstelle für Organe aus Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Kroatien, Ungarn und Slowenien.

Nach Eingang der Spendermeldung bei Eurotransplant wird eine computergestützte Match-Liste erstellt. Sie enthält den potenziell passenden Empfänger gemäß einer Rangfolge, die nach vorgegebenen Verteilungskriterien aufgestellt wird. Die Verteilung erfolgt hierbei unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten (Überleben des Empfängers, längerfristig erhaltene Organfunktion und verbesserte Lebensqualität), der Dringlichkeit (Lebensbedrohung) und der Chancengleichheit (z.B. Wartezeit).

5. Transport und Verpflanzung

Ist ein passender Empfänger gefunden, werden innerhalb kürzester Zeit die Organe in dem jeweiligen Krankenhaus durch ein externes Transplantationsteam entnommen. Dabei wird auf einen rücksichtsvollen Umgang mit dem Leichnam geachtet. Anschließend wird der Leichnam für Familie und Freunde zur Beerdigung freigegeben.

Nach dem Transport des Organs in das Transplantationszentrum erfolgt die Implantation beim Empfänger.

Nach Informationen der BARMER GEK.

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