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Schwangere Patientinnen in der Hausarztpraxis

Tipps für werdende Mütter

Schwangere Patientinnen werden in erster Linie vom Gynäkologen oder der Gynäkologin betreut. Trotzdem sind Schwangerschaften auch in jeder Hausarztpraxis ein wichtiges Thema. Wir haben die wichtigsten Punkte für die Beratung werdender Mütter zusammengefasst.
© youler – fotolia.com
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Schwangere Frauen mit behandlungsbedürftigen Krankheiten benötigen oft eine ausführliche Beratung. Generell gilt: In den ersten zehn Schwangerschaftswochen ist der Fötus besonders empfindlich, aber auch danach kann die vorgeburtliche Entwicklung durch Medikamente gestört werden. Und noch während der Stillzeit können über die Muttermilch Wirkstoffe in den Körper des Babys gelangen und unerwünschte Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, dass die Einnahme von Medikamenten – auch von frei verkäuflichen – grundsätzlich mit dem Arzt oder der Ärztin besprochen wird. Informationen für hilfesuchende Schwangere gibt es auch beim Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie (siehe Webtipp).

Andererseits werden Medikamentennebenwirkungen eher über- als unterschätzt. So sind z. B. Asthma-Patientinnen in der Schwangerschaft Risikopatientinnen. Viele Patientinnen und auch manche Ärzte haben Angst vor Medikamentennebenwirkungen. Da verwundert es nicht, dass einer amerikanischen Studie zufolge schwangere Patientinnen mit Asthma oft zurückhaltender behandelt werden als andere. Mit einem großen Haken: Aufgrund der unzureichenden antientzündlichen Therapie war das Risiko eines erneuten, wiederum krankenhauspflichtigen Asthmaanfalls bei diesen Schwangeren um den Faktor 2,9 erhöht! Dabei gibt es eine klare Therapieempfehlung für diese Situation. Denn ein instabiles Asthma schadet sowohl der Schwangeren als auch dem ungeborenen Kind. Der Fötus wächst ohnehin in einer Umgebung niedriger Sauerstoffspannung auf, sodass ein Asthmaanfall rasch zu einer kritischen Sauerstoffunterversorgung des Fötus führen kann. Ähnliche Beispiele gibt es für andere Grunderkrankungen, die wir nicht alle im Rahmen dieses Artikels besprechen können.

In der Hausarztpraxis ist es vor allem wichtig, schwangere Patientinnen für ihre besondere Situation zu sensibilisieren, wenn sie das nicht ohnehin schon sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei auch Fragen des Impfschutzes und der Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen. So macht es immer Sinn, auf die Gefahren von Rauchen und Alkoholgenuss für das ungeborene Kind hinzuweisen. Und in diesem Zusammenhang sollte auch immer die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft betont werden.

Die Ernährung der Schwangeren sollte dem Energie- und Nährstoffbedarf von Mutter und Kind Rechnung tragen. Das im Volksmund geläufige Essen für 2 ist dabei völlig unsinnig. Da viele Frauen ohnehin mehr Kalorien zu sich nehmen als erforderlich, ist vor allem auf eine genügende Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen zu achten. Viel Obst und Gemüse sollte daher auf dem Speiseplan stehen.

Reisen in der Schwangerschaft

Prinzipiell ist gegen Reisen während der Schwangerschaft nichts einzuwenden. Bei Fernreisen gibt es allerdings einiges zu beachten. Eine Thromboseprophylaxe wird bei Flügen von vier Stunden und mehr empfohlen. Nach den aktuellen Empfehlungen sollte die Schwangere stündlich mindestens 150 ml trinken, die Beine bewegen (gilt auch für Auto- und Bahnreisen), sich einen Sitzplatz mit etwas mehr Freiraum (z. B. am Notausstieg) reservieren lassen und Kompressionskniestrümpfe mindestens der Klasse I tragen. Auch die durch eine Schwangerschaft verminderte Immunabwehr kann problematisch sein, da sie die Anfälligkeit für Infektionen steigert und deren Verlauf verschlimmern kann.

  • Beste Reisezeit ist die 14.–27. SSW.
  • Keine Reisen in Malariagebiete oder Gebiete mit Impfnotwendigkeit.
  • Langes Sitzen vermeiden.
  • Häufige kleine Mahlzeiten, kein rohes Fleisch, keine Rohmilchprodukte.
  • Körperliche Anstrengung bei Hitze und Aufenthalte in großer Höhe meiden.
  • Reichlich trinken.
  • Mutterpass mitnehmen.

Pränatale Diagnostik

Auch bei Fragen der vorgeburtlichen (pränatalen) Diagnostik holen sich Schwangere gerne die Meinung des Hausarztes ein. Die Pränataldiagnostik (PND) dient der Erkennung von chromosomalen Abweichungen sowie schweren Krankheiten des Kindes. Es gibt verschiedene nicht-invasive und invasive Methoden der PND zur Früherkennung verschiedener Erkrankungen. Zu den gängigen außerhalb des Körpers (nicht-invasiv) vorgenommenen Methoden gehören verschiedene Ultraschalluntersuchungen und die Messung von Hormonkonzentrationen im mütterlichen Blut. Invasive, d. h. innerhalb des Körpers vorgenommene Untersuchungen sind die Chorionzottenbiopsie, die Amniozentese und die Nabelschnurpunktion. Ein Faktencheck zu den verschiedenen Methoden findet sich im Internet (siehe Webtipp). Bei der Beratung zur PND gilt es insbesondere mit der werdenden Mutter abzuwägen, wie hoch die Risiken der einzelnen Diagnosemethoden sind und welche Konsequenzen sie aus dem Ergebnis ziehen würde.

© m. schuckart – fotolia.com
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Die Hausarztpraxis sollte auch auf die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchungen hinweisen.

Schwanger als MFA

Im §3 des Mutterschutzgesetzes steht: Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind. Das ist bei der normalen Praxistätigkeit natürlich nicht der Fall, aber §4 führt weiter aus: Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden … mit Arbeiten, bei denen sie infolge der Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind …

Nach Kenntnis der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber im Rahmen einer speziellen Arbeitsplatzbeurteilung überprüfen, ob die jeweiligen Arbeitsbedingungen den Anforderungen der Mutterschutzvorschriften entsprechen. Dazu gehört es, Gefahren nach Art, Dauer und Umfang zu ermitteln, ihre Auswirkung auf Schwangerschaft und Stillzeit abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. In der Praxis heißt das in der Regel für schwangere MFA:

  • keine Blutabnahmen
  • keine Spritzen geben (auch nicht intramuskulär oder subkutan)
  • keine Entsorgung und Reinigung kontaminierter Instrumente
  • keine Versorgung von infektiösen Wunden
  • keine Rasur von Patienten mit Rasierklingen
  • keinen Kontakt mit bekannt infektiösen Patienten

Der Arbeitgeber kann Schwangere, die einem Beschäftigungsverbot unterliegen mit andern zumutbaren Arbeiten beschäftigen. Anhand der Gefährdungsbeurteilung kann eine Positivliste erstellt werden. Weitere Informationen unter:

Webtipps