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Fortbildung lohnt sich jetzt endlich!

Nach dem neuen Tarifvertrag für MFA steigen die Tarifgehälter in zwei Stufen: ab September um 4,5 Prozent und dann im April 2014 noch einmal um drei Prozent. Dabei tritt der Vertrag rückwirkend zum 1. April 2013 in Kraft, die MFA erhalten als Ausgleich eine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro.
© Woodapple - fotolia.com
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Fast noch spannender ist aber die Umstellung des Gehaltsgefüges. Aus den ehemals vier Tätigkeitsgruppen sind jetzt sechs geworden und der neue Gehaltstarifvertrag beschreibt sehr genau, was von den MFA verlangt wird, wollen sie die nächste Tätigkeitsstufe erreichen.

Das Plus für Einsteiger

Die erste Tätigkeitsgruppe ist dabei eigentlich nur für Berufseinsteiger reserviert. Denn sie umfasst das Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen. Der Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I beträgt für MFA, die die Tätigkeitsgruppe II erreichen, 7,5 Prozent. Schaffen sie gleich den Sprung in Tätigkeitsgruppe III, beträgt er laut Tarifvertrag sogar 12,5 Prozent. Dieser Ausweitung der Tätigkeitsgruppen wurde eine Kappung der Berufsjahrgruppen entgegengesetzt. Statt der bisherigen sieben Berufsjahrstufen gibt es zukünftig nur noch fünf Stufen. Es gilt aber für MFA eine Besitzstandswahrung. Das heißt, wer bereits eine Berufsjahr-oder auch Tätigkeitsgruppe und damit eine gewisse Gehaltshöhe erreicht hat, kann nun nicht heruntergestuft werden. Fachangestellte im ersten Berufsjahr und der Tätigkeitsgruppe I erhalten ab September 2013 monatlich 1.634,12 Euro. Nach bisherigem Tarif gab es in derselben Gehaltsgruppe 1.538 Euro im Monat. MFA, die es in den ersten vier Berufsjahren in die Tätigkeitsgruppe III schaffen, erhalten einen Tariflohn von 1.838,38 Euro im Monat.

Doch wie lauten nun die Anforderungen an MFA, die tatsächlich gehaltlich aufsteigen wollen? Für den Sprung in Tätigkeitsgruppe II, in der mehr auf selbstständiges Arbeiten gesetzt wird, werden Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 40 Stunden und / oder entsprechende Berufserfahrung gefordert. Als Beispiele für Fortbildungsmaßnahmen nennt der Tarifvertrag etwa Themen wie das Wundmanagement, Qualitätsmanagement oder auch DMP.

Mehr Stufen = mehr Stunden

Für die Tätigkeitsgruppe III werden bereits 80 Fortbildungsstunden angesetzt. Berufserfahrung und die Mitarbeit bei der Ausbildung von Azubis kann angerechnet werden. Ab Tätigkeitsgruppe IV gelingt der Aufstieg dann nicht mehr ohne Fortbildung. Hier werden 120 Fortbildungsstunden gefordert. Und zudem hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse der MFA gestellt.

Die Tätigkeitsgruppen V und VI sind MFA vorbehalten, die leitungsbezogene Aufgaben übernehmen. Für Tätigkeitsgruppe V müssen die MFA 360 Fortbildungsstufen, für Tätigkeitsgruppe VI 600 Stunden und jeweils die entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Dafür können MFA in Tätigkeitsgruppe VI und ab dem 17. Berufsjahr 3.220,32 Euro verdienen. Den kompletten Tarifvertrag finden Sie unter:
www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife