Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Editorial

Das Buch der Wahrheit

Es ist Oktober und wir sind mitten drin in der diesjährigen Impfkampagne gegen Influenza. Ich hoffe, Sie haben sich mit genügend rabattierten Impfstoffen eingedeckt, damit nicht – wie in den letzten Jahren – ein Engpass entsteht und Impfwillige abgewiesen werden müssen, weil kein Impfstoff verfügbar ist.
© Dan RFace – fotolia.com
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»Impfpflicht für Masern? Soweit sollten wir es nicht kommen lassen«

Diese Jahreszeit gibt uns die Möglichkeit nicht nur gegen Influenza und Pneumokokken zu impfen, sondern auch die Impfbücher unserer Patienten auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Dazu müssen Sie sich aber mit der Schutzimpfungsrichtlinie (bei uns in Baden-Württemberg heißt sie SIR Ba. Wü.), den Satzungsleistungen der Krankenkassen und den Empfehlungen des Sozialministeriums auseinandersetzen.

Aber es lohnt sich. Impfungen werden außerhalb der Honorarbegrenzungen zu festen Eurobeträgen vergütet, auch die Vergütung der Impfquote in den HzV-Verträgen wurde angehoben und sie sorgen für Patientenbindung.

Zu uns kommen die Patientinnen und Patienten regelmäßig, gerade die chronisch Kranken. Hier muss nur konsequent an das Mitbringen der Impfbücher zu Präventionsleistungen, zu DMP-Terminen oder anderen Kontrollen hingewiesen werden, dann erübrigen sich aufwendige Recall-Telefonate und -Briefe. Deshalb sollte es zum Standard werden, unseren DMP-Patienten im 4. Quartal zum Terminzettel den Hinweis auf das Mitbringen des Impfbuches zu notieren. Damit haben wir viele Patienten erfasst. Und die Gesunden erreichen wir bei den Präventionsuntersuchungen. Dass Impfen nach wie vor ein wichtiges Thema ist, zeigt sich daran, dass im Gesundheitsministerium sogar schon über eine Impfpflicht bei der Masernimpfung nachgedacht wird. Soweit sollten wir es nicht kommen lassen.

Portrait

Ihre

Beate Rauch-Windmüller