Gesundheitspolitik
4-Jahres-Plan
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Künftig wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent festgesetzt und zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Sollte eine Krankenkasse zusätzliches Geld für die medizinische Versorgung benötigen, kann sie einen einkommensabhängigen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern erheben. Damit erhalten die Krankenkassen mehr Autonomie bei der Festsetzung der Beiträge und mehr Handlungsspielräume. Das ist gut für den Wettbewerb.
Ein Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die Versorgung im Alter sein. Um Pflegebedürftigen auch in Zukunft eine gute Versorgung zu gewährleisten, soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung schrittweise um insgesamt 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Beim 1. Deutschen Pflegetag im Januar 2014 wurde thematisiert, wie stark die Zahl der Pflegefälle in den letzten Jahren gestiegen ist (siehe Abbildung). In einem Punkt waren sich alle einig: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden, um mit mehr Fachpersonal und Betreuungskräften die Pflege sicherzustellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die besondere Situation von Menschen mit Demenzerkrankungen berücksichtigen soll.
Grafik: Christian Kube
Zahl der Pflegebedürftigen nach Pflegegesetz in Deutschland.
Hausarztteams stärken
Im ambulanten Bereich soll eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Zu den Vorschlägen gehört die Idee, in medizinisch unterversorgten Gebieten die Krankenhäuser stärker in die ambulante Versorgung einzubinden, um so die flächendeckende Versorgung mit Ärzten sicherzustellen. Auch die Rolle des Hausarztes und seines Teams soll weiter gestärkt werden.
Dazu ist vorgesehen, künftig verstärkt ärztliche Leistungen an qualifizierte Medizinische Fachangestellte oder Pflegefachkräfte zu delegieren. Denkbar sind hier Modelle, wie sie im Rahmen von Studien wie PraCMan aktuell getestet werden (siehe Seite 12). Und auch die Förderung von Praxisnetzen kann eine gut abgestimmte Versorgung durch Haus- und Fachärzte ermöglichen und das ebenfalls beschlossene Wartezeiten-Management womöglich langfristig wieder überflüssig machen. Im Krankenhausbereich lautet das erklärte Ziel Steigerung der Behandlungsqualität. Ein neues Institut soll dazu Routinedaten auswerten und zu verständlichen Qualitätsberichten zusammenfassen. Zusätzlich ist im kommenden Jahr ein sogenanntes Präventionsgesetz geplant. Die Prävention in Kitas, Schulen, Pflegeheimen sowie am Arbeitsplatz soll zukünftig verstärkt werden.
Wartezeiten-Management
Ein wichtiger Aspekt im Koalitionsvertrag betrifft die Vergabe von Terminen bei Fachärzten. Gesetzlich Versicherte sollen künftig einen Anspruch haben, innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu erhalten. Hierfür sollen nach dem Koalitionsvertrag die kassenärztlichen Vereinigungen in die Pflicht genommen und zentrale Terminservicestellen eingerichtet werden. Die BARMER GEK bietet bereits seit Jahren exklusiv für ihre Versicherten in ihren regionalen Geschäftsstellen einen solchen Service an (unter www.barmer-gek.de/101535 Übersicht zu Rufnummern und Öffnungszeiten). Auch mehrere AOKs bieten ihren Versicherten einen Service zur Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen an. Nähere Informationen unter www.aok.de, Suchwort Arzttermin.