Ausländer mit EHIC – eine Klarstellung
Ausgabe 6/2014,
S. 14
14.12.2014
In der letzten Ausgabe von info praxisteam war auf Seite 10 ein Artikel zur Abrechnung von Leistungen für ausländische Patienten erschienen, der missverständlich war – herzlichen Dank an alle, die uns auf diesen Umstand aufmerksam gemacht haben. Dargestellt wurde der vollständige Verzicht auf die Vordrucke Muster 80 und 81 bei Vorlage der EHIC und einer Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses. Der Plural in der Aussage: Damit entfällt das ansonsten nötige Ausfüllen der Formulare, suggeriert, dass Muster 81 auch entfallen könnte. Tatsächlich wird neben einer Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses, das Muster 81 benötigt. Es ist zwingend auszufüllen. Nur auf diesem Vordruck sind die Angaben:
- nicht zum Zwecke der Behandlung eingereist,
- Wahl der betreuenden Krankenkasse,
- Dauer des Aufenthaltes in Deutschland,
enthalten und werden mit der Unterschrift des Patienten bestätigt. Bitte Ihren Arztstempel für evtl. Rückfragen der Krankenkasse nicht vergessen.