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Flüchtlinge

E-Card und Impfprogramm

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2015 das Asyl-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Teil des Pakets ist unter anderem auch der rechtliche Rahmen für die vereinfachte Abrechnung über die Gesundheitskarte. Bisher führte der dazu notwendige Abschluss der Einzelverträge zwischen Kommunen und Kassen vielerorts zu Problemen. Die genaue Umsetzung bleibt jedoch Ländersache. Der Leistungsumfang wird sich nicht ändern, er bemisst sich weiter nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.
© Adam Gregor - fotolia.com
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Impflücken bei Flüchtlingen sollten so schnell wie möglich geschlossen werden.

Ebenfalls neu: Mit dem neuen Gesetz wird zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Leistungsanspruch für Schutzimpfungen festgelegt, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. "Asylsuchende sind eine zentrale Zielgruppe, wenn es darum geht, Impflücken zu schließen", begründet der Gesetzentwurf. Und die Ständige Impfkommission (STIKO) hat dafür ein Mindestangebot zusammengestellt.

Weil empfohlene Impfungen häufig nicht sofort umgesetzt werden können, hat die STIKO jetzt Empfehlungen für ein Mindest-Impfangebot für Flüchtlinge zusammengestellt. Für diesen Basisschutz werden Krankheiten mit hoher Infektiosität oder besonders schweren Verläufen berücksichtigt. Zusätzlich zu diesem Mindestangebot sollten Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften möglichst vor Influenza geschützt werden.

Liegt zur Dokumentation der Impfungen ein Impfbuch nicht vor, dann bietet die STIKO ein Ersatzdokument zum Download an. Ebenso gibt es im Internet Informationsmaterial für viele Impfungen plus Vordrucke für Einwilligungserklärungen in mittlerweile 16 Sprachen.
www.rki.de/impfen