Impfmanagement in der Hausarztpraxis
Teamaufgabe Impfen
Dass wir in Deutschland viele gefährliche Krankheiten nur aus dem Fernsehen oder unseren Lehrbüchern kennen, ist auf den großen Erfolg der Impfprogramme in den letzten 60 Jahren zurückzuführen. Doch die Abwesenheit von solchen Krankheiten hat viele Menschen fahrlässig gemacht.
Infektionen können ganz unterschiedlich verlaufen, deshalb unterscheiden sich auch die Impfempfehlungen bei manchen Krankheiten. So kann die Grippe (Influenza) für gewisse Personen gefährlich sein, die saisonale Grippeimpfung wird ihnen deshalb besonders empfohlen: Dazu gehören Menschen ab 60 Jahren, Patienten mit chronischen Krankheiten oder mit Immunschwäche sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen, weil sie besonders häufig Kontakt mit infizierten Personen haben.
Vor der Impfung von Patienten ist es verpflichtend, eine mündliche Aufklärung über Nutzen und Risiko durchzuführen, damit die Patienten eine Entscheidungsgrundlage haben. Die Verwendung von Aufklärungsmerkblättern kann dabei als Unterstützung dienen, auch die Faktenboxen der AOK (siehe Kasten) sind dabei hilfreich.
Dokumentation entscheidend
Die durchgeführte Aufklärung und die Einwilligung der Patienten zur Impfung müssen in den Patientenunterlagen dokumentiert werden. Eine vollständige Dokumentation in der Praxisverwaltungssoftware mit Chargennummer, Bezeichnung des Impfstoffes, Impfdatum und Krankheit(en), gegen die geimpft wird, ist unter anderem aus haftungsrechtlichen Gründen unerlässlich. Dokumentiert werden die Impfungen im Impfbuch. Dort werden die gleichen Eintragungen vorgenommen, plus Stempel und Unterschrift des verantwortlichen Arztes.
Patienten gezielt ansprechen
Ein allgemeiner Hinweis auf die Impfmöglichkeit reicht in der Regel nicht aus, denn Patienten können kaum abschätzen, wie wichtig diese als präventive Maßnahme für sie selbst und ihre Familie sind. Patienten, deren Impfstatus noch nicht in der Praxis erfasst worden ist, sollten Sie deshalb unbedingt auf Schutzimpfungen ansprechen und sie über den Nutzen informieren.
Zusätzliche Informationen im Wartezimmer können das unterstützen. Achten Sie aber darauf, dass sie den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO entsprechen. Als Praxisteam können Sie den Arzt beim fehleranfälligen Impfprozess (z. B. falscher Impfstoff, Patientenverwechslung, Überschreitung des Verfallsdatums) unterstützen, indem Sie auch die Dokumentation der Impfungen – bis auf die Unterschrift – übernehmen. Im Sinn des Qualitätsmanagements sollte es dazu schriftliche Regelungen geben. Um ein aktives Impfmanagement betreiben zu können, sollte mindestens ein Praxismitarbeiter gezielt zum Thema Impfen fortgebildet werden. Hinweise sowie Muster zur Dokumentation finden Sie in unseren Webtipps.
Nach dem Infektionsschutzgesetz muss der Verdacht auf eine Impfkomplikation umgehend an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Meldeformular sollte deshalb griffbereit an einem allen bekannten Ort abgelegt sein. Fehler und unerwünschte Ereignisse zu dokumentieren und in der Teambesprechung zu analysieren hilft Ihnen, solche Fehler in Zukunft zu verhindern.
Lagerung der Impfstoffe
Da Impfstoffe gegen Licht und Wärme empfindlich sind, muss eine bedarfsgerechte Kühlung sichergestellt sein, sodass Wirksamkeit und Verträglichkeit nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kühlpflichtigen und kühlkettenpflichtigen Impfstoffen. Zu Letzteren gehören die Lebendimpfstoffe gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Rotavirus und Grippe. Bei diesen Impfungen muss die Kühlkette bis unmittelbar vor der Verabreichung des Impfstoffes lückenlos gewährleistet sein. Das gilt dann natürlich auch bei Hausbesuchen – oder wenn die Patienten ihren Impfstoff selbst in der Apotheke kaufen und zur Impfung mitbringen.
Zur Lagerung der Impfstoffe in der Praxis benötigen Sie dazu einen separaten Kühlschrank, der für die Temperaturmessung mit einem Minimum-Maximum Thermometer ausgestattet ist. Die vorgeschriebene Temperatur liegt bei den meisten Impfstoffen zwischen +2 und +8 °C. Achten Sie darauf, dass die Impfstoffe weder im warmen Bereich der Kühlschranktür noch direkt an der eiskalten Hinterwand des Kühlschrankes lagern. Uhrzeit und Resultat der Temperaturmessung sollten an jedem Arbeitstag dokumentiert werden. Legen Sie auch für die Lagerung und regelmäßige Bestandskontrollen der Impfstoffe schriftlich die Verantwortlichkeiten fest. Das minimiert mögliche Engpässe an Impfstoff im Bedarfsfall und reduziert die Störanfälligkeit von Arbeitsprozessen.
Aktuelle Faktenboxen zu Impfthemen
Gut informierte Patienten treffen bessere Entscheidungen für ihre Gesundheit. Deshalb hat der AOK-Bundesverband gemeinsam mit Wissenschaftlern die AOK-Faktenboxen entwickelt. Sie eignen sich auch als Unterstützung für das Patientengespräch. Mittlerweile gibt es drei Faktenboxen zu Impfthemen:
- Kombinierte Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten: Soll ich eine kombinierte Auffrischimpfung durchführen, wenn ich mich vor Keuchhusten schützen will?
- Kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln: Soll ich mein Kind impfen lassen?
- Influenza: Impfung gegen Grippe für Menschen ab 60 Jahren. Soll ich mich jährlich impfen lassen?
Die Wissenschaftler sprechen in den Faktenboxen bewusst keine Empfehlungen aus, damit die Leser Nutzen und Risiken selbst abwägen und auf dieser Grundlage persönliche Entscheidungen treffen können.
www.aok.de/faktenboxen
An Impfungen erinnern
© KBV
Allerlei Wissenswertes rund um das Thema Impfen finden Sie beim Praxischeck der KBV (siehe Webtipp).
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Patienten die Folgetermine tatsächlich wahrnehmen, erhöht sich, wenn Sie konsequent ein Impf-Recall-Verfahren anwenden. Ideal eignet sich hierfür ein Hilfsprogramm in Ihrer Praxisverwaltungssoftware.
Wählen Sie dabei den richtigen Kommunikationskanal: Ältere Patienten reagieren eher auf einen klassischen Brief, jüngere eher auf eine SMS. Patienten mit chronischen Erkrankungen, die häufig die Praxis aufsuchen, können Sie direkt ansprechen. Achten Sie darauf, dass der Patient sich vorher schriftlich damit einverstanden erklärt.
Es lohnt sich übrigens auch finanziell für die Praxis, ein effizientes Impfmanagement aufzubauen. Denn Schutzimpfungen werden extrabudgetär zu festen Preisen vergütet. Für welche Impfungen die GKV die Kosten übernimmt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie (SiR) fest. Basis für diese Entscheidung sind die jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert KochInstitut (STIKO).
Webtipps
- PraxisCheck der KBV:
www.kbv.de/html/13789.php - Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA:
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/60/ - Infos des Hausärzteverbandes:
bit.ly/2jJZsxi