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Präventionsempfehlung

Gesundheit auf Rezept?

Seit gut einem Jahr können niedergelassene Ärzte ihren Patienten Präventionsleistungen in Form einer ärztlichen Bescheinigung empfehlen. Ziel ist es, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken.
© vege – stock.adobe.com
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Falsche Ernährung, zu viele Zigaretten, wenig Bewegung, aber dafür viel Stress auf der Arbeit: Stellen Hausärzte bei einer Gesundheitsuntersuchung eines dieser Merkmale bei einem Patienten fest, haben sie seit Juli 2017 eine neue Option – sie können Präventionsleistungen schriftlich empfehlen. Dafür steht das neue Musterformular 36 als Papiervordruck und in der Praxis-EDV zur Verfügung. Mit dieser Präventionsempfehlung können die Patienten dann auf ihre Krankenkasse zugehen, um entsprechende Angebote wahrzunehmen. Ziel ist es, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken.

Auf dem Formular sind Felder für die Präventionsempfehlung in den vom G-BA festgelegten vier Bereichen vorgesehen:

  • Bewegungsgewohnheiten
  • Ernährung
  • Stressmanagement
  • Suchtmittelkonsum

Außerdem enthält das neue Formular ein Freitextfeld. Dort lassen sich etwa Kontraindikationen festhalten oder konkrete Anmerkungen machen, welche spezielle Leistung genau ärztlich angeraten wird.

Kassen stellen Angebote bereit

Es handelt sich bei diesem Rezept jedoch nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung, sondern lediglich um eine Empfehlung, mit der ein Patient zum Beispiel einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung bei seiner Krankenkasse beantragen kann.

Dazu bieten die AOKs und andere gesetzliche Kassen bundesweit Präventionskurse an. Informationen zu den Angeboten gibt es in den jeweiligen Geschäftsstellen oder auf den Webseiten der Kassen (im Fall der AOK z. B. www.aok.de/kurse). Auch die Kosten für Gesundheitskurse anderer Anbieter, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen, werden zu einem großen Teil für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr erstattet.

Diese Präventionsangebote, die grundsätzlich als Kurse und Beratungen in Gruppen stattfinden, sollen die Teilnehmer dazu befähigen, das erlernte gesundheitsförderliche Verhalten auch nach Ende des Kurses in den Alltag zu integrieren und dauerhaft beizubehalten. Die Qualitätsanforderungen für diese Kurse sind im sogenannten Leitfaden Prävention festgehalten.

Die Prävention stärken

Mit der ärztlichen Präventionsempfehlung will der Gesetzgeber die Gesundheitsförderung der Bürger im Land stärken. Daneben soll die Gesundheitsförderung in Bereichen wie Kita, Schule und Arbeitsstätte ausgebaut werden. Außerdem ist vorgesehen, die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterzuentwickeln.