Krankschreibung jetzt auch per Videosprechstunde möglich
Ausgabe 3/2020,
S. 3
20.09.2020
Ärzte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung nach einer Videosprechstunde ausstellen.
Der Patient muss der behandelnden Arztpraxis bekannt sein, zudem muss die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur erlaubt, wenn der Arzt die vorherige Krankschreibung nach unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt hat. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis noch nie persönlich vorstellig geworden sind.
www.aok.de/gp (Rubrik „Arzt und Praxis“)