NäPA: Mehr Zeit für die Refresher-Kurse
Ausgabe 4/2020,
S. 3
24.11.2020
Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) bekommen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband mehr Zeit eingeräumt, um den Nachweis des Refresher-Kurses zu erbringen. Grund dafür sind Einschränkungen während der Corona-Pandemie.
Die Sonderregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020 und betrifft NäPA, deren Drei-Jahres-Frist zum Nachweis der verpflichtenden Refresher-Fortbildung im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 endet. Ihre Frist wird KBV-Angaben zufolge um sechs Monate verlängert. Bereits Ende Juli wurde vereinbart, dass Ärzte befristet bis Jahresende NäPA auch dann schon für Haus- und Pflegeheimbesuche einsetzen dürfen, wenn die betreffenden MFA ihre Zusatzqualifikation noch nicht in vollem Umfang erworben haben.