Verringerte Lebenserwartung bei Diabetes
Solche Gründe können sein: Sicherstellung der Sondengängigkeit eines Arzneimittels, Gewährleistung der Teilbarkeit von Tabletten sowie der Nachweis von Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Hilfsstoffen.
Die Gründe sind sorgfältig für den jeweiligen Patienten zu dokumentieren. Der Wunsch eines Patienten nach einem bestimmten Präparat ohne Vorliegen eines medizinischen Grundes rechtfertigt grundsätzlich kein Aut-idem-Kreuz. Hier kann der Patient von der Mehrkostenregelung Gebrauch machen. Bei dieser 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte Regelung für Arzneimittel müssen die Versicherten die Differenz zwischen den Kosten der von ihnen gewählten Leistung und der GKV-Regelleistung selbst bezahlen. Die sorgfältige Nutzung von Aut-idem-Kreuzen gewährleistet, dass die Apotheken gesetzes- und vertragskonform Rabattverträge bedienen können.