Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Pflegeberatung per Videotelefonie

Der Soziale Dienst (SD) der AOK Baden-Württemberg ist bereits in mehreren Facharztverträgen (z. B. Orthopädie / Rheumatologie, Urologie) über die HZV-Praxis verankert.

Sein vielfältiges Unterstützungsangebot richtet sich an Patienten, die sowohl am AOK-HausarztProgramm als auch am AOK-FacharztProgramm teilnehmen.

Patientinnen und Patienten mit Unterstützungsbedarf, die jedoch nur am AOK-HausarztProgramm teilnehmen, wurden so unter Umständen nicht, oder erst spät erreicht. Daher wurde das Angebot des SD ab 1. April 2020 im HZV-Vertrag in der neuen Anlage 19 aufgenommen und erreicht nun auch Patienten – einschließlich Kinder und Jugendliche –, die nur am AOK-HausarztProgramm teilnehmen.

Der SD unterstützt Sie in der Praxis: Im Rahmen eines Unterstützungsmanagements stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes der AOK Baden-Württemberg als fachkompetente Ansprechpartner/innen zur Seite. Im SD arbeiten ausschließlich staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte. Das Einverständnis (Anlage 19 Anhang 1) der / des Versicherten vorausgesetzt, kann der SD etwa bei Pflegebedürftigkeit, einer lebensverändernden Erkrankung oder Schwerbehinderung hinzugezogen werden. Das Beratungsangebot ist ergänzend zur Behandlung zu verstehen.

www.hausarzt-bw.de/vertragsunterlagen
www.aok.de/pk/bw/inhalt/sozialer-dienst/

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