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Praxisstart in Stufen

Elektronische Patientenakte: Das müssen Sie wissen

Seit Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, Gesundheitsinformationen in ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte zu speichern und mit Ärzten und anderen Leistungserbringern zu teilen. Damit kommen sicher auch Fragen auf die Hausarztpraxen zu. Unser Beitrag informiert über die wichtigsten Punkte.
© momius – stock.adobe.com, AOK
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Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) können Patienten und die an ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern und verarbeiten, lesen und teilen und, wo nötig, auch wieder löschen. Die elektronische Patientenakte liefert so einen Überblick über die Gesundheitsdaten von gesetzlich Krankenversicherten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung zwischen der Hausarztpraxis und den verschiedenen Fachärzten, Apotheken, anderen Leistungserbringern und Patienten. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig.

Was wird gespeichert?

Daten, die in der Praxis erhoben werden, können hier genauso abgespeichert werden, wie selbst erhobene Daten des Patienten. Konkret heißt das: Die ePA ist ein zentraler Platz für alle Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichte. Dafür können auch Informationen aus bereits vorhandenen einzelnen Dokumentationen fall- und einrichtungsübergreifend zusammengeführt werden – immer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Die Originaldokumente verbleiben immer bei der behandelnden Praxis oder Klinik. Die Patienten bestimmen allein, wer Zugriff auf die Akte erhält und wer nicht – Krankenkassen haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die Akteninhalte.

Ein zweiter Bereich der ePA ist den Versichertendokumenten vorbehalten. Hier haben Versicherte die Möglichkeit, eigene Dokumente – wie zum Beispiel Tagebücher über Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder ihre Impfunterlagen – hochzuladen.

Wie funktioniert die ePA?


© AOK
Mit der „AOK Mein Leben“-App können Patienten auf ihre ePA zugreifen.

Die Dokumente in der Akte sind verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten entschlüsselt werden, die eine entsprechende Berechtigung haben. Niemand anders hat also die Möglichkeit, die hochsensiblen Gesundheitsdaten einzusehen. Der Schlüssel besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden – ein Teil beim ePA-Anbieter, einer bei einem zentralen, von der gematik bestimmten Schlüsseldienstbetreiber. Für den Zugriff auf die ePA werden beide Schlüsselteile benötigt. Nur Patienten und die von ihnen Berechtigten verfügen über den kompletten Schlüssel. Der Schlüssel befindet sich bewusst nicht auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), damit auch bei Verlust oder Austausch der eGK weiterhin Zugriff auf die Akte besteht. Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet auch, dass Patienten jederzeit das Recht haben, in die Akte eingestellte Dokumente zu löschen oder von einem berechtigten Leistungserbringer löschen zu lassen.

Versicherte können die ePA über ihr Smartphone nutzen und haben so orts- und zeitunabhängigen Zugriff. Dafür stellen die Krankenversicherungen jeweils Apps zur Verfügung, die den Zugang ermöglichen. Für Versicherte der AOK ist die „AOK Mein Leben“-App der Schlüssel zu ihrer elektronischen Patientenakte (ePA). Versicherte, die kein geeignetes Smartphone besitzen oder aus anderen Gründen die App nicht verwenden möchten, können die ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. In diesem Falle muss der Versicherte beim Arzt seine eGK vorlegen und eine PIN eingeben, die er zuvor von seiner Krankenkasse erhalten hat. Dann kann der Arzt auf die persönliche ePA des Versicherten zugreifen.

Sicherheit und Datenschutz

Der Versicherte legt fest, welche Dokumente und Daten in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Jetzt, zum Start der ePA, sind die Möglichkeiten bei den Zugriffsberechtigungen noch eingeschränkt, der Zugriff kann nur auf einen kompletten Dokumentenbereich (arztdokumente / Patientendokumente) vergeben werden. Patienten haben aber die Möglichkeit, die Freigabe auch temporär zu ermöglichen, zwischen einem Tag bis hin zu 18 Monaten.

Ab 2022 (ePA 2.0) kann die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen. Der Nutzer kann konkret festlegen, welcher Leistungserbringer welches Dokument oder welche Gruppe von Dokumenten einsehen kann. Dies erleichtert insbesondere die Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer, etwa bei einer Heilmittel- oder Hilfsmittelverordnung, wenn auf einen Arztbrief, Behandlungsplan oder Befund zugegriffen werden soll.

Wie sieht der ePA-Fahrplan aus?

Die Einführung der ePA ist im Januar 2021 zunächst mit einer Testphase gestartet, an der bisher nur ausgewählte Arztpraxen teilnehmen. Dieser Test dient der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern. Ab Mitte 2021 soll dann die flächendeckende Einführung erfolgen. Ärzte bekommen das erste Befüllen und das Verwalten der ePA vergütet – und die Patienten haben einen Anspruch darauf, dass die Arztpraxis auf Wunsch Dokumente und Daten in ihre ePA speichert. Zu den Dokumenten und Daten, die in der ePA ab 2021 gespeichert werden können, gehören:

  • medizinische Behandlungsdaten, zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
  • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
  • elektronischer Medikationsplan oder Notfalldatensatz

Nach und nach werden weitere Leistungserbringer eingebunden. Dann werden auch Pflegefachkräfte, Hebammen, Heil- und Hilfsmittelerbringer die ePA nutzen können, wenn der Versicherte dies wünscht.

Ab 2022 soll es dann möglich sein, weitere Informationen in der ePA zu speichern. Dazu gehören elektronische Verordnungen (e-Rezept) sowie elektronische Versionen von Zahn-Bonusheft, Untersuchungsheft für Kinder, Mutterpass und Impfausweis. Und mit Beginn des Jahres 2023 soll die ePA noch einmal um eine Reihe von Dokumentenformaten erweitert werden, wie zum Beispiel Daten zur pflegerischen Versorgung und elektronische AU-Bescheinigungen.

Vorteile der ePA

Wechseln Patienten den Arzt oder besuchen einen Facharzt, werden Untersuchungen eventuell wiederholt. Schlimmstenfalls fehlen wichtige Informationen. In der ePA werden all diese Infos digital gebündelt und sind jeder Zeit verfügbar. Zusätzlich können Risiken gesenkt werden. Antworten auf Fragen nach Unverträglichkeiten, den letzten Blutwerten oder einzunehmenden Medikamenten inklusive Dosierung sind in der ePA direkt ersichtlich. Auch wichtige Daten für den Notfall können hinterlegt werden.

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