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An die rechtzeitige Beantragung des eHBA denken

Jede Hausarztpraxis braucht in Zukunft den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Er wird für einige Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zwingend erforderlich sein. Der eHBA dient nicht nur als Ausweis zur Authentifizierung des Besitzers, sondern er ermöglicht durch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) auch, elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben

Ärzte werden den eHBA benötigen, um Nachrichten in sicheren Kommunikationsnetzen digital zu signieren und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anzuwenden. Die eAU ist verpflichtend zum 1. Oktober 2021 geplant. Arztpraxen und Apotheken werden den eHBA außerdem für das eRezept zum 1. Januar 2022 benötigen. Wie viele davon mittlerweile schon ausgegeben sind, erfährt man nicht wirklich. Der Prozentsatz liegt aber wohl noch unter 50 Prozent. Und der Vorgang braucht Zeit. Ärzte müssen den eHBA zunächst bei ihrer Landesärztekammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Erst wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhält man eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der gesamte Prozess kann schon mal zwei bis drei Monate dauern. Viele Fachleute befürchten deshalb, dass sich die digitalen anzuwendenden Verträge der Krankenkassen mit den Leistungserbringern stauen, wenn diese fast alle erst kurz vor Schluss den eHBA beantragen. Sie empfehlen, das am besten gleich jetzt zu tun.