Post-COVID-19: Besonderer Verordnungsbedarf
Die KBV informiert, dass die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf zum 1. Juli 2021 ergänzt wird. Grund ist der erwartete hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post- / Long-COVID-Syndrom. An COVID-19 Erkrankte können auch noch lange Zeit nach ihrer Akutbehandlung an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Betroffen sind Menschen aller Altersgruppen. Aktuelle Studien schätzen, dass circa zehn Prozent der Corona-Patientinnen und -Patienten vom Post-COVID und / oder Long-COVID-Syndrom betroffen sind.KBV und GKV-Spitzenverband haben sich Ende Juni 2021 darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.
Quelle: KBV