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Freigrenze für Sachbezüge steigt auf 50 Euro

Ärzte, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn etwas Gutes tun wollen, entscheiden sich zumeist für den sogenannten steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug.

 

Zum 1. Januar 2022 wurde die Freigrenze von bislang 44 auf nun 50 Euro erhöht. Auf diese Weise können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachleistungen im Wert von bis zu 600 Euro jährlich gewähren. Bei dem Gehaltsextra handelt es sich immer um eine Sachleistung, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Überschreiten Arbeitgeber den Betrag von 50 Euro im Monat auch nur um einen Cent, werden sofort Steuern und Sozialabgaben fällig. Entscheidend für die Finanzbehörden ist nicht der Zeitpunkt der Anschaffung der Leistung, sondern wann sie ausgehändigt wird.

Zusätzlich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, bei besonderen Anlässen wie Geburtstag, Geburt eines Kindes oder Jubiläen eine weitere steuer- und abgabenfreie Sachleistung im Wert von 60 Euro zu überreichen. Zur Dokumentation gehört es auch, Kopien von Gutscheinen aufzubewahren. Das dient nicht nur der Nachweispflicht gegenüber den Behörden, sondern hilft auch, die Freigrenze im Blick zu behalten

Quelle: Ärzte Zeitung