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Telemonitoring Herzinsuffizienz kann starten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Qualitätssicherungsvereinbarung zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz veröffentlicht.

Die erforderlichen EBM-Positionen – zwei GOP für Zuweiser, sechs für das Telemedizinisches Zentrum (TMZ) – waren bereits mit Wirkung zum 1. Januar beschlossen worden.

Die QS-Vereinbarung beinhaltet die fachlichen und technischen Anforderungen an vertragsärztliche Kardiologen, die als TMZ fungieren wollen sowie eine Beschreibung der vorgesehenen Verfahrensabläufe, Dokumentations- und Genehmigungserfordernisse.

Zuweiser (Haus- und Kinderärzte, Kardiologen, Nephrologen oder Pneumologen), die als primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte am Telemonitoring herzinsuffizienter Patienten teilnehmen wollen, müssen dazu „keine besonderen Voraussetzungen erfüllen und benötigen keine Genehmigung ihrer KV.

Quelle: Ärzte Zeitung