Mehrheit für weitere Maskenpflicht
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Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind viele Corona-Schutzmaßnahmen Ende März ausgelaufen – etwa die Maskenpflicht. Viele Ärztinnen und Ärzte sind verunsichert und stellen sich die Fragen: Wie lassen sich Patientinnen und Patienten nun dazu verpflichten, eine Maske in Arztpraxen zu tragen? Wird das durch eine Verordnung des Landes oder über das Hausrecht geregelt?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erläutert in einem Schreiben, dass „Vertragsärzte im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31. 3. 2022 hinaus“ das Recht haben, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Praxis anzuordnen. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind dazu bereit? Eine Umfrage unter Online-Leserinnen und -Lesern der Ärzte Zeitung egab: Die Mehrheit der Teilnehmenden (58 Prozent) gab an, die Maskenpflicht vollständig beibehalten zu wollen.
Gerade mal drei Prozent setzen eine Maskenpflicht „ausschließlich für Patienten“ fest und sieben Prozent wollen sich nach der aktuellen Inzidenz richten und entsprechend entscheiden. Fast jeder Dritte (32 Prozent) ist anderer Meinung und gibt an, sich von der Maskenpflicht zu verabschieden. Insgesamt wurden 227 Stimmen bei der Online-Umfrage im April 2022 abgegeben.