Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Editorial

Kein einfaches Rezept

Seit zwei Jahren gibt es die App auf Rezept. Patientinnen und Patienten können zu einzelnen Krankheitsbildern eine digitale Gesundheits-App auf Rezept verschrieben bekommen. Der entsprechende Code zum Herunterladen der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) wird dann von der Krankenkasse ausgestellt. Klingt einfach und nach einem Erfolgsrezept, ist jedoch keines von beiden.
© Ipopba – stock.adobe.com
© Ipopba – stock.adobe.com

Denn die DiGAs werfen viele Fragen auf, mit denen auch die MFAs konfrontiert werden und dann häufig an die Hausärztin verweisen. Doch auch sie sollten wissen, dass digitale Gesundheitsanwendungen kritisch zu hinterfragen sind. In einigen DiGA steckt durchaus das Potenzial, die Versorgung der Menschen sinnvoll zu ergänzen und zu verbessern. Sofern die Apps auf Rezept einen solchen Mehrwert bieten, ist es auch gerechtfertigt, dass die Kosten von der Solidargemeinschaft getragen werden. Entscheidend wäre, dass dieser echte medizinische Nutzen in randomisierten Studien nachgewiesen wird. Diese Evidenzlage ist leider eine Seltenheit. Das ist gerade im Hinblick auf eine gesicherte Patientenversorgung ein entscheidendes Manko, ganz abgesehen von den oft sehr hohen Preisen. DiGA könnten unterstützend helfen, wenn es um Verhaltensveränderungen geht. Gerade bei Gesundheitsproblemen wie Schlafstörungen, Adipositas, Nikotin-Abhängigkeit oder auch Angststörungen, Stress und Ernährung ist eine Aussicht auf Besserung durch unterstützende Maßnahmen Erfolg versprechend. Denn Patientinnen und Patienten sprechen mit Problemen in der Hausarztpraxis vor, für die es oft keine einfache und schnelle Lösung gibt und Medikamente keine Therapieoption sind.

»Am Ende stellen sich die gleichen Fragen wie bei einem Medikament«

Mit einer DiGA einen Weg zu finden, besser mit einer Krankheit leben zu können, kann auch Hausärzte am Ende entlasten. Doch auch mit einer App dürfen Patientinnen und Patienten nicht allein gelassen werden. Auch hier geht es um Patientensicherheit, und es stellen sich am Ende die gleichen Fragen wie bei der Verordnung eines Medikaments oder eines Heilmittels: Können die Patienten es richtig anwenden? Ist eine Besserung eingetreten? Muss die Therapie angepasst oder verändert werden? Auch wenn die digitalen Möglichkeiten rasant wachsen: Den persönlichen Kontakt zur behandelnden Ärztin oder Therapeutin kann eine DiGA auf keinen Fall ersetzen.

Portrait Eike Eymers

Eike Eymers
Ärztin im AOK Bundesverband