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Betriebliche Altersversorgung für MFA wichtig

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Brutto-Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet wird. Der Tarifvertrag für MFA sieht Konditionen vor, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen.

Die sogenannte „Gesundheitsrente“ ist auf den Tarifvertrag zugeschnitten. Der Verband der medizinischen Fachberufe empfiehlt, möglichst früh eine bAV abzuschließen. Denn wegen ihres geringen Gehaltsniveaus sind MFA gefährdet, später in die Altersarmut zu rutschen. „Wir haben viele MFA, die jetzt vor dem Rentenbeginn stehen und nicht wissen, wie sie nach 40 Jahren im Beruf von ihrer gesetzlichen Rente leben sollen“, sagt Verbandspräsidentin Hannelore König. „Deshalb kann man nur dafür werben, dass junge Kolleginnen möglichst rasch in die bAV gehen.“ Der Tarifvertrag für MFA sieht vor, dass Ärzte ihre betriebliche Altersvorsorge mit einem Arbeitgeberbeitrag unterstützen. Für Vollzeitbeschäftigte sind das 76 Euro im Monat, für Auszubildende nach Abschluss der Probezeit 53 Euro im Monat. Außerdem profitieren sie von einem Zuschuss des Arbeitgebers von 20 Prozent, mindestens aber 10 Euro im Monat, wenn sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die bAV per Entgeltumwandlung einsetzen.
Informationen zur bAV unter:
www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife