Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

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Sachsen-Anhalt

Zusatzangebot Darmkrebsfrüherkennung

Darmkrebs zählt, neben Brust- und Prostatakrebs, zu den häufigsten bösartigen Krebsarten hierzulande. Frühzeitig diagnostiziert, ist er gut heilbar. Vorstufen lassen sich sofort entfernen, sodass er gar nicht entsteht. Ab dem 50. Lebensjahr kann jeder einmal jährlich einen Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl durchführen lassen. Bei Männern ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren besteht Anspruch auf eine Dickdarmspiegelung (Koloskopie), bei der bereits Vorstufen von Darmkrebs erkannt und unmittelbar entfernt werden können. Eine wiederholte Untersuchung nach zehn Jahren ist ausreichend, um guten Schutz zu garantieren. Die AOK Sachsen-Anhalt versendet an ihre Versicherten Informationen zur Entscheidungshilfe und lädt alle Anspruchsberechtigten ein, dieses Früherkennungsprogramm wahrzunehmen. Versicherte, bei deren Verwandten ersten Grades Darmkrebs aufgetreten ist, sollten die Früherkennung schon eher nutzen und sich fachärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchungen bietet die AOK Sachsen-Anhalt ihren Versicherten ohne Alterseinschränkung als zusätzliche Leistung beim Gastroenterologen an.
www.san.aok.de

Baden-Württemberg

Ausschreibungen im DMP vermeiden

Das kennen Sie bestimmt: Sie besprechen mit Ihren Patienten die Teilnahme am DMP und überzeugen sie von den Vorteilen der Einschreibung. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie die Erstdokumentation werden ausgefüllt und an die Datenstelle gesendet. Sie leiten die einzelnen Behandlungsschritte ein und dann bekommen Sie die Information, dass Unterlagen fehlen, geplante Schulungen bzw. Behandlungstermine nicht eingehalten wurden und deshalb die Ausschreibung aus dem DMP droht oder gar erfolgt.
Im 3. Quartal 2019 sind die DMP-Ausschreibungen bei der AOK-Baden-Württemberg um 23 Prozent gegenüber dem Vorquartal gestiegen. Manchmal nur deshalb, weil die Daten zu kurzfristig übermittelt wurden und die Datenstelle sie nicht mehr berücksichtigen konnte. So können Sie Ausschreibungen und die damit verbundenen Abrechnungskürzungen vermeiden:

  • zeitnahe Weiterleitung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung
  • monatliche Übermittlung der Dokumentationsdaten
  • Beachtung der Informationsschreiben der Datenstelle
  • Sichten des DMP-Kontoauszugs der AOK Baden-Württemberg und Abgleich mit den eigenen Daten, um Differenzen rechtzeitig zu erkennen und zu beheben

www.aok.de/bw

Baden-Württemberg

Start elektronischer Arztvernetzung

Seit Juli 2019 können Arztpraxen, die am AOK-Hausarzt- und / oder Facharzt-Programm teilnehmen, auch die ersten Schritte der elektronischen IT-Vernetzung umsetzen. Dabei geht es um den Austausch von elektronischen Arztbriefen zwischen den beteiligten Haus- und Facharztpraxen, die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die AOK Baden-Württemberg sowie die Bereitstellung und Pflege patientenbezogener elektronischer Medikationsinformationen zu Patienten innerhalb der Ärzteschaft. Weitere Informationen unter:
bit.ly/2N4IGbJ

Kliniken für komplizierte OPs finden

Mit einer bundesweiten Mindestmengen-Transparenzkarte gibt die AOK erstmals einen Überblick über alle Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patienten durchführen dürfen. Die Karte im Internetauftritt des AOK-Bundesverbandes enthält auch die von den Kliniken aktuell gemeldeten Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich vorgegebene Mindestmengen existieren. Es handelt sich um besonders anspruchsvolle und komplizierte Behandlungen, bei denen das Risiko der Patienten für schwere Komplikationen besonders hoch ist. Derzeit sind dies die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).

Mit unserer Online-Karte geben wir Patienten Orientierung, welche Kliniken die Mindestmengen-Regelung einhalten - aber wir zeigen auch, wo Klinikärzte erstmals oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen des Landes operieren. Vor allem die bisher unveröffentlichten Fallzahlen aus den letzten anderthalb Jahren können Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bei der Wahl einer passenden Klinik helfen, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Auf Basis der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen von Anfang 2018 bis Mitte 2019, die in der Karte dargestellt werden, haben die Landesverbände der Krankenkassen kürzlich über die OP-Genehmigungen für das Jahr 2020 entschieden. Diese neue Regelung war im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden, um die Umsetzung und Einhaltung der Mindestmengen zu verbessern. Krankenhäuser, die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen und können sie infolgedessen auch nicht mit der AOK abrechnen, betont AOK-Vorstand Litsch.

Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis zum 15. Juli 2019 ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben das geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren.
www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen

Sachsen Thüringen

Flash-Glukose-Messung: Zusatzleistung für Diabetiker

Bereits mehr als 9.000 bei der AOK PLUS versicherte Diabetiker in Sachsen und Thüringen haben sich in den letzten beiden Jahren für die regelmäßige Messung ihres Blutzuckerspiegels mittels der Flash-Glukose-Messung entschieden. Diese unblutige Mess-Methode mit dem System FreeStyleLibre bietet die AOK PLUS seit 2017 als Satzungsleistung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an. Bei der Flash-Glukose-Messung wird für geeignete Patienten ein Sensor von der Größe einer Zwei-Euro-Münze am Oberarm auf die Haut geklebt. An der Unterseite des Sensors ragt ein kleiner Fühler in die Haut. Er misst und speichert permanent den Glukosewert.

Der Sensor direkt auf der Haut ist wasserdicht und kann beim Baden, Duschen, Schwimmen und beim Sport getragen werden. Das Scannen der Messwerte funktioniert auch über der Kleidung, denn die Ergebnisse werden mit Bluetooth direkt auf ein Lesegerät wie Handy oder Tablet übertragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die AOK PLUS vor Therapiebeginn ist, dass der behandelnde Facharzt die Notwendigkeit dieser Versorgung bestätigt und entsprechend verordnet hat. Zum Jahresbeginn 2019 stellt die AOK PLUS eine technisch verbesserte Version zur Verfügung: Beim Erreichen von individuell einstellbaren Glukosewerten ertönt nun ein Alarmsignal. Damit sollen Unter- bzw. Überzuckerungen vermieden werden. Diese neue Funktion gibt den Patienten besonders nachts mehr Sicherheit.
www.aok.de/plus

Baden-Württemberg

Hilfe für Patienten mit Diabetischem Fuß

Gemeinsam mit den Diabetologen und dem MEDI-Verbund hat die AOK Baden-Württemberg den Diabetologievertrag jetzt um das Modul Diabetisches Fußsyndrom erweitert. Ziel ist es, durch eine engmaschige Versorgung betroffener Patienten die Rate an Amputationen oberhalb des Sprunggelenks zu senken. Denn von den rund 10.000 durch Diabetes verursachten Major-Amputationen pro Jahr in Deutschland ist nach Schätzungen von Experten etwa jede zweite vermeidbar.
Um die Zahl an Wundkomplikationen zu senken, ist ein abgestuftes Vorgehen von Spezialisten im ambulanten und stationären Sektor vorgesehen. Auch Fußambulanzen werden einbezogen. Neu ist beispielsweise, dass im Modul der Facharzt bei der Versorgung von Risikopatienten bereits eingebunden werden kann, bevor eine Wunde entstanden ist. Existiert bereits eine Wunde, wird der Patient engmaschig betreut. Dazu zählt neben der Wundsäuberung auch eine strukturierte Wundbehandlung, die je nach Verlauf weiter intensiviert werden kann. Ist für den Facharzt kein deutlicher Fortschritt bei der Wundheilung erkennbar, soll der Patient nach spätestens 24 Wochen in ein (zertifiziertes) Fußzentrum überwiesen werden.

Bei Komplikationen wie zum Beispiel einem Charcot-Fuß, bei dem häufig unbemerkt vom Patienten Ermüdungsbrüche entstehen, ist eine Einweisung in ein zertifiziertes Fußzentrum jederzeit möglich. Wichtiger Bestandteil ist zudem eine strukturierte Patientenschulung.
www.aok.de/bw

Keine digitale Unterschrift im DMP

Die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für DMP-Teilnehmer dürfen derzeit noch nicht mittels eines elektronischen Signier-Pads unterschrieben werden. Darauf weist der AOK-Bundesverband hin. Einzelne Arztpraxen hatten die digitalen Unterschriften des Versicherten und des Arztes über Pads erfasst und auf die elektronisch vorliegende Erklärung übertragen. Dieses Verfahren ist nach Einschätzung des Bundesversicherungsamtes, das für die DMP-Zulassung zuständig ist, bisher noch nicht rechtssicher ausgestaltet und sollte daher nicht angewendet werden.
www.aok-bv.de

Hessen

Auszeichnung für Stottertherapie

Der dfg Award wird jährlich vom Branchendienst Dienst für Gesellschaftspolitik verliehen. In diesem Jahr wurden in der Kategorie Herausragende digitale Versorgungsmodelle im Gesundheitswesen die AOK Hessen und das Institut der Kasseler Stottertherapie (KST) ausgezeichnet. Die beiden Partner ermöglichen es Versicherten der AOK Hessen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, an einer computergestützten Gruppentherapie mit Einzeltherapieanteilen von Zuhause aus teilzunehmen. Dadurch werden weite Anfahrtswege oder gar die Unterbringung am Therapieort vermieden. Für Jugendliche und Erwachsene wird so ein leichterer Zugang geschaffen, die Hemmschwelle gesenkt und Therapietreue gefördert. Zudem kann die Therapie flexibel in den Schul- oder Arbeitsalltag integriert werden. In den letzten sieben Jahren profitierten insgesamt ca. 4.000 Patientinnen und Patienten von diesem Konzept, dessen Wirksamkeit in Langzeitstudien wissenschaftlich bewiesen wurde.
www.aok.de/hessen

Baden-Württemberg

Prostatakrebs: Gut informiert entscheiden

Die Behandlungsentscheidung und die ärztliche Beratung durch moderne, onlinebasierte Patienteninformationen zu unterstützen - das ist Ziel der Entscheidungshilfe Prostatakrebs. Das Online-Angebot vermittelt auf die individuelle Situation des Patienten abgestimmte Informationen zu Diagnostik, Behandlungsmöglichkeiten und Nachsorge. Aktuell werden weitere urologische Praxen für die Teilnahme an einer bundesweiten randomisierten Evaluationsstudie (EvEnt-PCA) gesucht, die unter anderem von der AOK Baden-Württemberg unterstützt wird.
bit.ly/2PbbJ1I


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