Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Sprechstunde

Aus der Medizin

Was ist ... Case Management?

Das Internetlexikon Wikipedia schreibt dazu: „Fallmanagement (oder auch Case Management) bezeichnet ein Ablaufschema organisierter bedarfsgerechter Hilfeleistung, in dem der Versorgungsbedarf eines Klienten über einen definierten Zeitraum und über die Grenzen von Einrichtungen hinweg ... geplant und koordiniert wird.“ Im Gesundheitswesen wurde das Case Management zuerst im Bereich der Rehabilitation eingeführt. Zur besseren Koordinierung und zur Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen soll jetzt vor allem bei chronisch Kranken die Hausarztpraxis das Case Management übernehmen.

Wege der betrieblichen Altersversorgung

Von der aktuellen Gehaltserhöhung kommt oft nur die Hälfte auf dem Konto an – je nach Steuerklasse auch noch weniger. Die andere Hälfte wird durch Steuern und Sozialabgaben aufgefressen. Das lässt sich umgehen durch die Vereinbarung einer betrieblichen Altersvorsorge, etwa eine Direktversicherung. Der Tarifvertrag sieht mit Wirkung zum 1. April ohnehin eine Komponente dazu vor. Diese Regelung gilt auch für nicht organisierte Helferinnen – also auch, wenn der Arzt nicht tarifgebunden ist, haben seine Arbeitnehmer einen solchen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Je nach Wertentwicklung einer Versicherung und Eintrittsalter kann dadurch eine ganz erheblicher Beitrag zur Altersversorgung geleistet werden. Das rechnet sich übrigens auch für den Praxischef, der neben der Lohnerhöhung ansonsten auch noch die gestiegenen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlen muss.

Telefonbetreuung durch Arzthelferin hilft

Der Einsatz von Arzthelferinnen für die telefonische Betreuung von Patienten hat offenbar einen positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf. Das geht aus zwei aktuellen Studien des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt hervor. So konnte in einer Studie mit 626 Patienten mit schwerer Depression nachgewiesen werden, dass 41 Prozent der Patienten durch eine monatliche telefonische Befragung durch medizinische Fachangestellte ein Jahr nach Beginn der Therapie 50 Prozent weniger Symptome zeigten. „Diese Art der Betreuung ist der Routineversorgung signifikant überlegen“, sagte Prof. Gerlach, Leiter des Frankfurter Instituts. „Die Patienten sind einfach gesünder.“

Ähnlich positive Ergebnisse zeichnen sich für die Begleitung von Patienten mit Arthrose an der Uni Heidelberg ab. An dieser Studie nahmen 795 Patienten aus 75 Praxen teil. von info praxisteam wird über dieses Thema in einem der nächsten Hefte noch einmal ausführlich berichten.

Aus der Ärzte-Zeitung, 20. März 2008

Was ist ... eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen unternommen werden sollen oder nicht, wenn ein Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung.

Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie gewissen Regeln entsprechen und im Fall der Fälle natürlich auch gefunden werden. Eine gute Zusammenfassung finden Sie beim Bundesjustizministerium
www.bmj.de/media/archive/1184.pdf

Pollen im Blick

Sicher gibt es auch in Ihrer Praxis ein paar Pollenallergiker, die in jedem Jahr mit den Folgen ihrer Allergie zu kämpfen haben. Für diese Patienten ist es nützlich, die aktuelle Pollenflugvorhersage zu kennen, um Aktivitäten im Freien besser planen zu können. Zuverlässige Prognosen im Internet gibt es zum Beispiel bei
www.pollenflug.de
www.dwd.de/pollen

Betriebliche Altersvorsorge

Die neuen Bestimmungen zur betrieblichen Altersvorsorge für das Praxisteam greifen zum 1. April. Bei der Neuregelung der Altersvorsorge haben Arzthelferinnen zwei Wahlmöglichkeiten. Sie können sich den Zuschuss von 20 Euro zum Gehalt zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL) überweisen lassen. Oder Sie können den Zuschuss zusammen mit den VL in die bisherige Gesundheitsrente stecken.


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