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Tipps zum Ausfüllen von Muster 4: Verordnung von Krankenfahrten

Das Krankenfahrten-ABC

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden von den Kassen nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Solche Ausnahmen liegen dann vor,
  • wenn der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist und
  • Behandlung oder Krankheit den Patienten so stark beeinträchtigen, dass nur eine Beförderung Schaden an Leib und Leben vermeiden kann.

Diese Voraussetzungen sind bei Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie in der Regel erfüllt. Bei anderen Behandlungsanlässen ist die Fahrkostenübernahme grundsätzlich davon abhängig, dass Schweregrad und Behandlungsfrequenz der Erkrankung vergleichbar sind.

Ausnahmen

Weitere Ausnahmemöglichkeiten bestehen ausschließlich bei schwerst mobilitätseingeschränkten Patienten. Auch die zwingende medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung, deshalb ist die Verordnung eines Mietwagens oder Taxis überhaupt nur zulässig, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten PKW aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Neben der kritischen Wahl des Transportmittels ist auch das Fahrtziel wichtig: Die Leistungspflicht endet nämlich bei der nächst erreichbaren Praxis mit geeigneten Behandlungsmöglichkeiten.

Formular

Die Übersicht oben können Sie, fertig formatiert zum Ausdrucken und zum Aufhängen in der Praxis, downloaden.
Ein Online-Lernprogramm zur richtigen Verordnung von Krankenfahrten finden Sie unter:
www.aok-gesundheitspartner.de/bund/arztundpraxis/elearning

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