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Praxisorganisation und -management

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Pflegeheime werden anders bewertet

Ein neues Verfahren zur Bewertung der stationären Pflege ist am 1. November 2019 in Kraft getreten. Bis Ende 2020 sollen dann alle rund 14.000 Pflegeheime einmal vom Medizinischen Dienst (MDK) geprüft worden sein. Bereits Mitte nächsten Jahres sollen die ersten Ergebnisse im Netz stehen, z. B. im Pflegenavigator der AOK. Das Konzept sieht vor, dass die Pflegeheime den Umsetzungsgrad von Qualitätsindikatoren halbjährlich an eine Datensammelstelle bei den Pflegekassen melden. Vorgesehen sind jährliche Prüfungen, die einen Tag vorher angekündigt werden sollen.

Aus den gemeldeten Daten werden sukzessive bundesweite Durchschnittswerte abgeleitet. Ziel sei, dass sich die Qualität der Heime bei jedem von 16 Qualitätsindikatoren über beziehungsweise unter dem ermittelten Durchschnitt einordnen lasse. Im neuen Bewertungssystem sollen pflegerelevante Indikatoren künftig deutlich höher gewichtet werden, etwa der Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit, die Hilfe im Notfall, das Vermeiden von Stürzen und die Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen. Die Qualität des Essens und des Animationsprogramms einer Einrichtung sollen Schwächen bei pflegerischen Kernthemen nicht mehr ausgleichen können. Das war einer der Kernvorwürfe an das bisherige System. Auch in der ambulanten Pflege sind Änderungen bei der Qualitätsprüfung geplant.

Geschlechtsangabe auf Formularen geändert

Die Geschlechtsangabe auf Formularen für Vertragsärzte wird zum 1. Oktober 2019 angepasst. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitgeteilt. So wird künftig auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für männlich oder weiblich geben. Stattdessen muss der Arzt dort in ein Textfeld das Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen: W für weiblich, M für männlich, D für divers oder X für unbestimmt.

Die alten Formulare können aber noch aufgebraucht werden. Allerdings muss der Arzt in diesen das entsprechende Geschlechterkürzel angeben – und zwar in dem rechten der beiden Ankreuzfelder. Dies gelte für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.

Hintergrund für die Anpassung der Formulare ist das Personenstandsgesetz (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b). Das besagt, dass neben männlich und weiblich auch divers als Geschlechtsangabe möglich sein muss.
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Mehrheit der Bevölkerung für Impfpflicht

Die Einführung der Impfpflicht bei Masern wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung positiv beurteilt. Nach einer aktuellen bevölkerungsrepräsentativen Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland stehen 73 Prozent hinter dem Masernschutzgesetz. Das Kölner Unternehmen hatte Mitte Juli 2019 1.178 Personen ab 18 Jahren online befragt. Von ihnen befürworten 54 Prozent das Gesetz voll und ganz, 19 Prozent mit eher ja. Auf komplette Ablehnung stößt es bei acht Prozent, sechs Prozent lehnen die Impfpflicht eher ab. 13 Prozent machten keine Angaben.

Bei den Männern schneidet das Gesetz etwas besser ab als bei den Frauen, im Osten Deutschlands ist die Zustimmung leicht höher als im Westen. Die meiste Zustimmung findet das Masernschutzgesetz bei den Menschen ab 45 Jahren.

eTerminservice: Freie Termine online melden

Mit dem eTerminservice der KBV können Praxen schnell und unkompliziert Termine online an die Terminservicestelle ihrer Kassenärztlichen Vereinigung melden. Sie erhalten darüber ebenso die Rückmeldung, ob und an wen diese Termine vergeben wurden. Die Software, die die KBV kostenfrei bereitstellt, lässt sich einfach vom Praxis-Computer bedienen.

Nach der Anmeldung können Praxen sofort starten und ihre Termine eintragen. Sie können zugleich festlegen, wann ein nicht vermittelter Termin freigegeben wird. Sobald die Einträge gespeichert sind, können die Mitarbeiter der jeweiligen Terminservicestelle darauf zugreifen und die Termine vergeben. Denn sie arbeiten ebenfalls mit dem eTerminservice. Es ist geplant, dass ab dem nächsten Jahr auch Versicherte Zugang haben und so online einen Termin buchen können.

Der Zugang zum eTerminservice erfolgt über das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK), das auch über die Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar ist. Die Daten für die Anmeldung erhalten Ärzte und Psychotherapeuten von ihrer KV. Wie das alles funktioniert, wird in einer Praxisinformation sowie in einem kurzen Video-Clip gut verständlich erläutert.
www.kbv.de/html/1150_41576.php

Evaluationsbericht zum DMP COPD

Die gesetzlichen Krankenkassen haben erstmals einen bundesweiten und kassenübergreifenden Evaluationsbericht zu den Disease-Management-Programmen für Patienten mit COPD veröffentlicht. Basis für den Bericht sind Anforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2014 beschlossen hat.

Im Mittelpunkt der DMP-Evaluation steht der Nutzen der Programme für die Patienten. Er wird anhand von krankheitsspezifischen und indikationsübergreifenden Parametern gemessen. Die Erkenntnisse aus der Evaluation sollen den G-BA bei der Weiterentwicklung der Behandlungsprogramme unterstützen.
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Neue Medikamente oft nicht besser

Über die Hälfte der Arzneimittel, die seit 2011 in Deutschland auf den Markt kamen, sind ohne belegten Zusatznutzen aus der frühen Nutzenbewertung hervorgegangen. In einer Veröffentlichung im British Medical Journal untersuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) anhand der ersten 216 Bewertungen die Gründe für diese ernüchternde Bilanz und entwickeln Verbesserungsvorschläge für die Arzneimittelentwicklung.
www.iqwig.de


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