Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Sprechstunde

Aus der Medizin

Was ist ... eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen unternommen werden sollen oder nicht, wenn ein Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung.

Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie gewissen Regeln entsprechen und im Fall der Fälle natürlich auch gefunden werden. Eine gute Zusammenfassung finden Sie beim Bundesjustizministerium
www.bmj.de/media/archive/1184.pdf

Pollen im Blick

Sicher gibt es auch in Ihrer Praxis ein paar Pollenallergiker, die in jedem Jahr mit den Folgen ihrer Allergie zu kämpfen haben. Für diese Patienten ist es nützlich, die aktuelle Pollenflugvorhersage zu kennen, um Aktivitäten im Freien besser planen zu können. Zuverlässige Prognosen im Internet gibt es zum Beispiel bei
www.pollenflug.de
www.dwd.de/pollen

Betriebliche Altersvorsorge

Die neuen Bestimmungen zur betrieblichen Altersvorsorge für das Praxisteam greifen zum 1. April. Bei der Neuregelung der Altersvorsorge haben Arzthelferinnen zwei Wahlmöglichkeiten. Sie können sich den Zuschuss von 20 Euro zum Gehalt zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL) überweisen lassen. Oder Sie können den Zuschuss zusammen mit den VL in die bisherige Gesundheitsrente stecken.

Von „Schwester Agnes“ zur CHA?

Im Zusammenhang mit Gemeindeschwestern herrscht eine Begriffsvielfalt. In einem Modellprojekt in Mecklenburg-Vorpommern wird die Gemeindeschwester in Anlehnung an eine frühere DDR-Fernsehfigur als „Schwester Agnes“ bezeichnet. In diesem Modellprojekt werden Praxismitarbeiterinnen von Hausärzten zu den Patienten geschickt. Community Medicine Nurse (CMN) nennen sich Absolventinnen der Fachhochschule Neubrandenburg, die für ihre Fortbildung bestimmte Lerninhalte nachweisen müssen. Auch ein Curriculum speziell für medizinische Fachangestellte ist angedacht: die Community Health Assistance (CHA). Bei den Lerninhalten soll es zwar Überschneidungen zur CMN, aber keine Deckungsgleichheit geben.

Aus der Ärzte-Zeitung, 16. Januar 2008

Fachtagung zu Herzerkrankungen

Um Versorgungsstrategien für Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen geht es auf einer Fachtagung am 15. März 2008 in Stuttgart. Die Teilnahme ist kostenfrei. Mehr unter www.aok-gesundheitspartner.de/bw

Wer hat welches Recht am Röntgenbild?

Darf ein Patient darauf bestehen, sich Röntgenbilder auszuleihen? Mit dieser Frage hatte sich jüngst das Landgericht (LG) Flensburg zu beschäftigen. Was war passiert? Bei einem Orthopäden hatte sich eine Patientin die Schulter röntgen lassen, entschied sich aber danach nicht für die empfohlene Operation, sondern für eine Behandlung bei einem Chiropraktiker.

Die Bitte ihr die Röntgenbilder auszuhändigen, damit der Chiropraktiker sie ansehen könne, lehnte der Orthopäde ab – das Gericht entschied jetzt aber anders: Der Arzt muss die Bilder zumindest vorübergehend aushändigen. Interessant ist vor allem die Begründung: Bei jeder Untersuchung neue Röntgenaufnahmen zu machen, sei für den Patienten unzumutbar – schließlich handelt es sich um eine Strahlenbelastung. Das gilt nicht nur für die Behandlung durch einen anderen Arzt, sondern auch für Behandlungen außerhalb der Schulmedizin. AZ 1516/07.

Orangen

Profi-Tipps zur Hautpflege im Winter

In der kalten Jahreszeit ist es besonders wichtig, die Haut zu pflegen. Die wichtigsten Tipps:

Lippenstifte auch für Männer
Lippenpflegestifte helfen, den entstandenen Feuchtigkeitsverlust auszugleichen.

Extra-Pflege für die Hände
Auch die Haut an den Händen besitzt nur wenige Talgdrüsen und kann schnell austrocknen. Ein zusätzlicher Fettfilm schafft Abhilfe. Es empfiehlt sich deshalb, am Waschbecken immer eine Tube Handcreme stehen zu haben, um die Hände nach dem Waschen einzucremen. Weitere Tipps unter www.2m2-haut.de.

Blutentnahme

Schwierige Blutentnahmen

Angstpatienten oder Patienten mit schwierigen Venenverhältnissen sind eine Herausforderung für die Helferin. Das muss aber nicht so sein. Oft helfen bereits zehn einfache Tipps, um die Situation in den Griff zu bekommen:

  1. Schaffen Sie eine bequeme Situation für den Patienten.
  2. Vermeiden Sie Hektik.
  3. Sorgen Sie für eine angenehme Raumatmosphäre. Der Patient darf nicht frieren.
  4. Der Patient sollte bei der Blutentnahme liegen.
  5. Wenden Sie bei sichtbar schlechten Venen zunächst Heizkissen, ein warmes Armbad oder feuchtwarme Wickel an.
  6. Fordern Sie den Patienten zum mehrmaligen Öffnen und Schließen der Faust auf.
  7. Stauen Sie mit der Blutdruckmanschette und nicht mit dem Stauschlauch.
  8. Fordern Sie Patienten auf, den Arm nach unten hängen zu lassen.
  9. Massieren Sie den Arm vom Handgelenk zur Ellenbeuge.
  10. Sprechen Sie während der Punktion mit dem Patienten.
Aus der Ärzte-Zeitung, 25. 9. 2007, verändert

Was tun, wenn der Schlaf nicht kommt?

Nervosität, Schnarchen, überheizte Räume – es gibt viele Gründe schlecht zu schlafen. Eine Schlafstörung ist eine Erkrankung, bei der den Betroffenen ein gesundes, reguläres Schlafverhalten fehlt. Je nachdem, wann die Störung auftritt, spricht man von Ein- oder Durchschlafstörung. Zu den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang gehören: Wie sieht die optimale Schlafumgebung aus? Kann Nervosität zu Schlafstörungen führen? Was hilft gegen Schnarchen und wann sollten Schlafstörungen ärztlich untersucht werden?

Antworten auf diese und andere Fragen beantworten Experten in einem Internet-Forum der BARMER zum Thema Schlaf.


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