Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

Weniger Haftpflichtfälle durch QM

Noch in diesem Jahr soll in der KV-Region Nordrhein mit der Ausgabe der e-Card begonnen werden. Auch der Kongress des VMF in Hannover hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Die komplette Mehrarbeit wird an den Medizinischen Fachangestellten hängen bleiben, meinte Ingrid Gerlach vom Verbandsvorstand gegenüber der Ärzte-Zeitung. Dabei schwebt ihr vor allem das Horror-Szenario Altenheim vor: Die alten Patienten können sich nicht die Pin-Nummer merken, schnell werden die Karten in Schuhkartons von den Altenheimen angeliefert, von den MFA bearbeitet, und die Heime holen sie dann wieder ab. Alles nur Schwarzmalerei? info praxisteam wird in einer der nächsten Ausgaben einen ersten Erfahrungsbericht zu diesem Thema veröffentlichen.

Aus der Ärzte-Zeitung

Telemonitoring

Bisher setzen Telemonitoringprojekte für herzinsuffiziente Patienten vor allem auf digitale Waagen. Sie zeichnen das Gewicht des Patienten auf und sollen so eine Ödembildung frühzeitig anzeigen. In Einzelfällen werden zusätzlich Blutdruckwerte übermittelt. Im Rahmen des EU-geförderten Projektes My Heart sollen die Patienten außer der obligaten Waage und einem Blutdruckmessgerät eine Sensorbettwäsche erhalten, die Druckveränderungen und Bewegungen registriert. Sie dient vor allem der Analyse des Atemmusters. Nachts soll ein eng anliegendes T-Shirt an ein Einkanal-EKG übermitteln. Heidelberg ist einer von sechs Standorten, an denen gerade eine klinische Studie zu diesem Projekt durchgeführt wird. Ergebnisse werden Mitte 2010 erwartet.

e-Card-Test erfolgreich

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Rollout der e-Card ist erreicht: Sie hat ihren Test zur Online-Fähigkeit bei Ärzten in den Testregionen Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen erfolgreich absolviert. Dabei wurde die Online-Fähigkeit über die gesamte Wegstrecke vom niedergelassenen Arzt über die so genannte Telematikinfrastruktur bis zu den Fachdiensten in den Rechenzentren der gesetzlichen Krankenkassen nachgewiesen.

Die elektronische Gesundheitskarte hat somit ihre Abiturprüfung vor der Ausgabe in der Region Nordrhein erfolgreich bestanden. Getestet wurde die Online-Prüfung und Aktualisierung der Versichertendaten. Dies beinhaltet die Prüfung auf Leistungspflicht, die feststellt, ob die Versicherten ein bestehendes Vertragsverhältnis bei einer Krankenkasse haben. Zusätzlich werden bei Bedarf die Versichertendaten auf der Karte aktualisiert, so entfällt eine Neuausgabe der Karten bei einer Änderung dieser Daten.

Berufskrankheit

Für Krankenschwestern und andere Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko ist Hepatitis C grundsätzlich als Berufskrankheit anzuerkennen. Dagegen kommt es in einer Arztpraxis entscheidend darauf an, ob die Fachangestellte überdurchschnittlich häufig mit infizierten Patienten zu tun hatte. Das hat der Unfall-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in einem aktuellen Urteil verkündet. Bei Arbeitnehmern des Gesundheitswesens, Wohlfahrt und Laboratorien mit erhöhtem Infektionsrisiko werde der Beruf gesetzlich als Ursache vermutet.

Aus der Ärzte-Zeitung


Abrechnungstipps

Neben Leistungen des Regelleistungsvolumens können Sachkosten in voller Höhe zusätzlich abgerechnet werden. Hierzu zählen auch Kopier-, Fax- und Portokosten. Auch wenn diese Leistungen nur geringes Honorar bringen, sollten sie nicht vergessen werden und direkt nach Erstellung eines Briefes, eines Faxes, einer Kopie oder nach durchgeführtem Hausbesuch in die Abrechnungsmaske eingegeben werden. Dazu gehören:

40104 Kosten für Versendung von Röntgenaufnahmen inkl. Versandmaterial
5,10 €
40106 Kosten für Versand von Langzeit-EKG´s
1,50 €
40120 Versand von Briefen bis 20g, Fax-Übermittlung
0,55 €
40122 Versand von Briefen bis 50g oder digitalen Befunddatenträgern
0,90 €
40124 Versand von Briefen bis 500g
1,45 €
40126 Versand von Briefen bis 1000g
2,20 €
40144 Fotokopie oder Ausdruck zur Mitgabe, je Seite
0,13 €
40150 Nicht zurück gebrachte Stuhltestbriefchen
1,30 €
Dr. Heiner Pasch

Fehler melden

In der Medizin können Fehler fatale Folgen haben. Und Sie können mithelfen, die Wiederholung von Fehlern zu verhindern. Melden Sie dazu Fehler, die in Ihrer Praxis passiert sind, anonym im Internet an das Fehlerberichts- und Lernsystem beim Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt.

www.jeder-fehler-zaehlt.de



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