Praxisorganisation und -management
Zuzahlungen
Nur gegen Cash?
Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung steuern die Versorgung und helfen bei der Finanzierung. Wir geben eine Übersicht, wann zugezahlt werden muss und wann nicht.
mehr...Meldungen zum QM
Die Ärzte-Zeitung veröffentlicht zur Zeit im Internet das QM-ABC. Es stammt von Theresia Wölker und Dr. Heike Johannes, den Autorinnen des Arbeitshandbuchs Qualitätsmanagement. Hier finden sich viele Beiträge rund um den QM-Alltag.
Bei QM-Systemen haben Praxen die Wahl zwischen rund 40 QM-Systemen. Vier davon nahm die Stiftung Warentest im November 2009 unter die Lupe. Mit QEP, KTQ, EPA und DIN EN ISO 90001: 2008 wurden den Angaben zufolge diejenigen Systeme ausgewählt, die am häufigsten genutzt werden. Der Test sah QEP von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorne, die zugrunde gelegten Kriterien wurden aber kontrovers diskutiert. Wichtig ist: Nicht auf das System kommt es primär an, sondern darauf, dass es mit Leben gefüllt wird.
Im Dezember haben Ärzte Zeitung und WirtschaftsTipp in einer gemeinsamen Aktion ihre Leser nach der Umsetzung von QM-Maßnahmen für Notfälle in der Praxis gefragt. 2.030 Fragebögen kamen in die Redaktion zurück, was den Antworten der Leser eine hohe Aussagekraft vermittelt. Dabei zeigt sich deutlich, dass die große Mehrheit der Praxischefs nach eigenen Angaben ihre Aufgaben im QM durchaus ernst nehmen und regelmäßig Notfalltrainings und Unterweisungen machen. In vielen Praxen liegen auch bereits schriftlich fixierte Verantwortungsbereiche und Tätigkeitsbeschreibungen vor. Um sicher zu gehen, dass auf keinen Fall etwas schief geht, fühlen sich in manchen Praxen aber offenbar sowohl der Arzt als auch eine Arzthelferin zuständig, etwa für die Ausstattung des Notfallkoffers. In 48 Prozent der Praxen sorgt sich der Arzt persönlich um den Zustand des Notfallkoffers, in 70 Prozent der Praxen eine Arzthelferin.
Aus der Ärzte Zeitung
Tipps zur Verordnung von Hilfsmitteln
Damit es rund läuft
Für die Verordnung von Hilfsmitteln kommt in der Hausarztpraxis in der Regel das Allgemeine Verordnungsblatt Muster 16 zum Einsatz. Lesen Sie was zu beachten ist, damit die Verordnung rund läuft.
mehr...Gesunde Mitarbeiter steigern den Erfolg
Medizinische Fachangestellte können einen großen Beitrag dazu leisten, Patienten auf risikoreiches Gesundheitsverhalten anzusprechen und sie entsprechend beraten. Doch nur wer selbst ein Bewusstsein für gesundes Verhalten entwickelt, kann Patienten erfolgreich und glaubhaft Gesundheitscoaching anbieten. Deshalb gilt auch: Nicht nur Patienten sollten für Risiken wie Tabak- und Alkoholkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel, Ernährung und Stress sensibilisiert werden. Sprechen Sie im Praxisteam darüber, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen für Ihre Praxis in Frage kommen. Für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb bis zu 500 Euro jährlich je Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Aus der Ärzte-Zeitung
VERAH kommt jetzt in den Praxen an
Die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) mausert sich
zur Fortbildungsoption für Medizinische Fachangestellte. Die
Versorgungsassistentin wird in einer 200-stündigen Fortbildung
geschult, um arztentlastende Aufgaben übernehmen zu können. Dabei
bleibt sie aber in die Abläufe in der Hausarztpraxis eingebunden. Dazu
gehören koordinierende Aufgaben beim Fallmanagement, Hausbesuche, bei
denen keine ärztliche Kompetenz nötig ist oder Hilfen für Patienten und
Angehörige bei präventiven oder rehabilitativen Maßnahmen. Das Konzept
kommt offensichtlich an. Bereits rund 450 MFA haben ihre Fortbildung
abgeschlossen, 1.600 Praxisangestellte befinden sich noch in einem
laufenden VERAH-Kurs. Weitere Informationen finden Sie im Internet
unter:
www.verah.de
Fehler im Praxisalltag
Die Dosis verwechselt
In der Rubrik Fehler im Praxisalltag stellen wir in jedem Heft einen Fall vor. Dieses Mal geht es um eine Impfung mit Kinder- statt Erwachsenendosis.
mehr...Gerechte Urlaubsplanung für alle
Die Planung des Jahresurlaubs führt in vielen Arztpraxen zu Konflikten, etwa wenn sich die Wünsche der Mitarbeiter überschneiden oder wenn die Praxis während der Schulzeit in Betriebsferien geht. Betriebsurlaub ist rechtlich zu jeder Zeit zulässig, sollte aus Rücksicht auf Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern jedoch während der Schulferien angesetzt werden. Eine konkrete Höchstgrenze für Urlaubstage, die als Betriebsferien angeordnet werden dürfen, gibt es nicht. Mehr als zwei Drittel des Jahresurlaubs sind jedoch unüblich.
Wenn sich die Urlaubswünsche der Mitarbeiter überschneiden, hilft ein Gespräch in der Runde. Ist keine Einigung möglich, sollten Eltern Vorrang haben. Aber auch die Erholungsbedürftigkeit der Mitarbeiter und die Zeit seit dem letzten Urlaub sollten berücksichtigt werden.
Fehler im Praxisalltag
Niemals im Vorbeigehen
In der Rubrik Fehler im Praxisalltag stellen wir in jedem Heft einen Fall vor. Dieses Mal geht es um eine vergessene Thromboseprophylaxe.
mehr...Tipps zur Verordnung von Heilmitteln
Alles fest im Griff
Die Verordnung von Heilmitteln wie der Physikalischen Therapie führt immer wieder zu Rückfragen. Wir sagen, wie man beim Ausfüllen alles fest im Griff hat.
mehr...Weniger Haftpflichtfälle durch QM
Ein Zusatznutzen, den Arztpraxen aus einem Qualitätsmanagement ziehen können, ist die Verhinderung von Haftpflichtfällen. Durch klare Zuordnung von Verantwortlich- und Zuständigkeiten, Verhaltensregeln für Not- und Zwischenfälle, systematische Aufklärung und Information von Patienten sowie durch die schriftliche Festlegung von Handlungsabläufen werden Fehlerrisiken – soweit es geht – schon im Vorfeld reduziert. Zur Haftpflichtprophylaxe zählen zum Beispiel auch Teambesprechungen mit schriftlichem Protokoll, das Abzeichnen von verantwortlich durchgeführten Tätigkeiten mit dem Namenskürzel der Mitarbeiterin und ein praxisinternes Beschwerdemanagement. Zusammen kann dadurch das Risiko eines sogenannten Organisationsverschuldens vermindert werden.
Aus der Ärzte-Zeitung