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Praxisorganisation und -management

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Es geht auch ohne Fax

Auch im Zeitalter der Digitalisierung ist das Fax in deutschen Praxen das Kommunikationsmittel Nummer eins. Dabei bieten die Arztsoftwarehäuser weitaus sicherere und effizientere Alternativen, die direkt mit der elektronischen Patientenkartei kommunizieren. Der elektronische Arztbrief (E-Arztbrief) über den KV-eigenen Kommunikationskanal KV-Connect hat längst bewiesen, dass er Vorteile in den Arbeitsprozessen bringt, da die Daten strukturiert in die elektronische Patientenkartei einlaufen können. 26 Arztnetze hatten die Technik auf Herz und Nieren geprüft und von November 2015 bis Ende 2016 über 120.000 E-Arztbriefe verschickt.

Neues HKP-Formular

Seit Oktober 2017 gibt es einen geänderten Vordruck, auf dem Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) und die vor einem Jahr eingeführte Unterstützungspflege verordnet werden können. Das neue Formular (Muster 12) ist klarer strukturiert. Abgefragt werden Informationen, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Zudem bildet das geänderte Muster 12 die Versorgungsrealität besser ab: So werden Leistungen wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Kompressionsbehandlung oder Wundversorgung gezielt und in der Reihenfolge abgefragt, wie sie in der Praxis am häufigsten vorkommen. Seltene Leistungen können unter Sonstige Maßnahmen auf Freitextfeldern angegeben werden.

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Laboraufträge werden digital

Es soll ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung sein: Seit Anfang Juli 2017 können Labor-Überweisungen und -Anforderungsscheine komplett digital erstellt und ausgetauscht werden.

Mit den Mustern 10 und 10A läuft das zweite Formular in der vertragsärztlichen Versorgung komplett papierlos. Das spart Unmengen an Papier: Laut KBV zählen die Labor-Überweisungs- und -Anforderungsscheine nämlich mit rund 94 Millionen ausgefüllten Formularen pro Jahr zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. Der neue digitale Prozess bringt den Praxen auch eine Zeitersparnis, wie der Blick hinter die Technik zeigt.

Zwar gibt es am Markt derzeit noch nicht viele Systeme, die die nötige KBV-Zertifizierung für den Einsatz des digitalen Musters 10/10A haben. Allerdings erlaubt eine Feinheit bei der Auswahl des Systems mehr Flexibilität: So müssen Praxen nicht unbedingt das Modul ihres Praxisverwaltungssystem-Anbieters nutzen. Möglich ist ebenso der Einsatz sogenannter Order Entry Module (OEM). Diese verknüpfen die Praxissoftware mit dem IT-System des Labors. Das digitale Muster 10 muss – wie der entsprechende Vordruck auf Papier – vom Arzt signiert werden. Er muss also einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und ein entsprechendes Kartenlesegerät bereithalten.

Aus der Ärzte Zeitung

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Bessere Note durch Online-Termine

Praxen, die ihren Patienten eine Online-Terminbuchung anbieten, werden beim Thema Wartezeiten und Praxisorganisation etwas besser als ihre Mitstreiter ohne den Online-Service bewertet. Das legt eine Analyse eines Arztbewertungsportals nahe. Demnach erhalten Praxen mit Online-Terminsystem für die Wartezeit auf einen Termin auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 die Durchschnittsnote 1,42, jene ohne eine 1,88.

Für die Wartezeit vor Ort bekommen Praxen mit Online-Terminbuchung eine 1,55, solche ohne diese Funktion eine 2,07. Die Zeit, die sich Ärzte für sie genommen haben, werten Patienten sogar mit einer 1,30 bei Ärzten mit dem Angebot einer Online-Terminbuchung (1,82 bei Ärzten ohne Online-Terminsystem).

In die Auswertung sind nach Angaben des Anbieters über 1,2 Millionen Arztbewertungen der letzten vier Jahre eingeflossen. In der Gesamtwertung kamen Praxen mit Online-Terminbuchung auf eine Note von 1,28, jene ohne erhielten im Schnitt eine 1,8.

Aus der Ärzte Zeitung


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