Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

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Aktuelle Meldungen

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EU-Verordnung für Medizinprodukte

Mit der neuen Europäischen Verordnung über Medizinprodukte (Medical Devices Regulatory) reagierte die EU insbesondere auf den Skandal um den französischen Hersteller von Brustimplantaten Poly Implant Prothèse (PIP). Bis zum Jahr 2010 hatten weltweit Hunderttausende Frauen Brustimplantate erhalten, die mit billigem Industriesilikon gefüllt waren.

Die Prüfung von Medizinprodukten hoher Risikoklassen verbleibt bei den Benannten Stellen. Diese Stellen – in Deutschland beispielsweise der TÜV – werden strenger überwacht und müssen medizinisch qualifiziertes Personal vorhalten. Darüber hinaus sollen die Benannten Stellen nach dem Inverkehrbringen eines Produkts unangekündigte Kontrollen beim Hersteller durchführen.

Für Hochrisiko-Medizinprodukte müssen die Hersteller nun bis auf klar definierte Ausnahmen klinische Studien durchführen. Die Studien müssen neben der Sicherheit und Leistungsfähigkeit auch den Nutzen des Produkts im Hinblick auf die Zweckbestimmung bewerten. Zudem wird eine weitere Überprüfung durch ein Expertenkomitee eingeführt, das Unterlagen zur Produktentwicklung und klinische Studien prüfen soll.

Die Identifizierung von Medizinprodukten soll durch die Einführung einer eindeutigen Identifikationsnummer erleichtert werden. Patienten mit künstlichen Gelenken oder vergleichbaren Produkten erhalten einen Implantat-Pass, über den sich das verwendete Produkt mit dieser Nummer identifizieren lässt.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung beginnt eine dreijährige Übergangsfrist, in der sich die Hersteller wahlweise nach dem alten oder neuen Recht zertifizieren lassen können.
www.aok-gesundheitspartner.de

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Neues Mutterschutz-Gesetz

Der Bundestag hat die Änderungen des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Damit haben nun auch Schülerinnen und Studentinnen einen Anspruch auf Mutterschutz. Zudem sollen Mütter, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, zukünftig zwölf statt acht Wochen Schonzeit bekommen. Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, sollen mindestens vier Monate Kündigungsschutz erhalten. Der Bundesrat hat das Gesetz abschließend beraten und zum Januar 2018 soll es in Kraft treten.
www.bmfsfj.de

Gesunde Pausen

Viele Beschäftigte in Deutschland erleben ihre Pausen am Arbeitsplatz als wenig erholsam. Das legen Ergebnisse einer Online-Umfrage der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) unter 323 Erwerbstätigen nahe. Zwar sind demnach 79 Prozent der Befragten nach eigener Einschätzung grundsätzlich mit den Pausen zufrieden. Allerdings erholt sich rund die Hälfte dabei nie, selten oder nur manchmal.

Gerade im Praxisteam, das tagtäglich auf engem Raum zusammenarbeitet, wünschen sich die befragten MFA geeignete Räume, um ihre Pause zu verbringen. Allerdings reicht es nicht, wie die Experten betonen, in einen leeren Raum Tische und Stühle zu stellen, sondern die Räume sollten so freundlich und einladend gestaltet werden, dass sie auch tatsächlich genutzt werden. Die iga empfiehlt, die mobiliare Ausstattung solcher Pausenorte komplementär zur Arbeitsaufgabe vorzunehmen, sodass etwa MFA, die überwiegend sitzende Tätigkeiten ausüben, die Möglichkeit erhalten, an Stehtischen ihre Pause zu verbringen. MFA, die viel stehen, sollten hingegen die Möglichkeit haben, sich hinzusetzen, vielleicht sogar die Beine dabei hoch zu lagern. Mehr zu diesem Thema in einer der nächsten Ausgaben.

Gesunde Pausen

Ab Juli 2017 soll es eine EBM-Ziffer für Video-Sprechstunden geben. Neben der Technik sollten Praxen vor allem die Kommunikation vorab testen – am besten einen Testlauf mit einer MFA oder einer sonstigen Vertrauensperson machen. Der Arzt sollte selbst sehen, wie er in einem solchen Gespräch rüberkommt und wie der Raum wirkt, in dem er sitzt, wird ein Praxisberater zitiert. Die Interaktion mit den Patienten sei auf den Monitor reduziert und wirke deshalb ganz anders, als wenn man sich in der Praxis gegenübersitzt. So erhalte der Blickkontakt in der Online-Videosprechstunde eine noch wichtigere Bedeutung. Wir werden weiter über dieses spannende Thema berichten.

Aus der Ärzte Zeitung

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Palliativwegweiser zu Angeboten für Menschen in der letzten Lebensphase

Die AOK bietet auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser, mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe informieren können. Auf der Seite www.aok.de/palliativwegweiser haben die Nutzer die Möglichkeit, nach Eingabe von Postleitzahl oder Ort gezielt nach besonders qualifizierten Einrichtungen oder Hilfsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung in ihrer Region zu suchen.

Der AOK-Palliativwegweiser umfasst mehr als 8.000 Einträge. Neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken sind etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus sind in der Datenbank auch mehr als 4.500 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin enthalten. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben. Die Nutzer können ihre Suchergebnisse nach bestimmten Kriterien filtern. So ist zum Beispiel eine gezielte Suche nach ambulanten Angeboten zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen möglich. Darüber hinaus bietet der Palliativwegweiser auch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Palliativversorgung hat das Ziel, schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens umfassend und individuell zu betreuen – sowohl medizinisch als auch pflegerisch. Im Mittelpunkt der Versorgung steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden.
www.aok.de/palliativwegweiser

Screenshot

Azubi-Aktion beim Verband medizinischer Fachberufe bis Juni 2017

Wer als Auszubildende/r zur Medizinischen Fachangestellten Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. wird, zahlt den niedrigsten Beitragssatz von derzeit fünf Euro pro Monat. Mit einer Aktion bis 30. Juni 2017 will der Verband jetzt noch mehr Azubis für die Mitgliedschaft begeistern. Wer jetzt Mitglied wird, bekommt die ersten drei Monate geschenkt.
www.vmf-online.de


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