Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Rezeption

Aktuelle Meldungen

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Smartphone-App als mobiler Retter

Die Idee ist einfach, aber genial: Liegt ein Notfall vor, ruft man per App den nächsten geschulten Retter, der die Versorgung in den kritischen Minuten überbrückt, bis der Rettungsdienst eintrifft. Im Kreis Gütersloh sorgt im Rahmen eines Pilotprojektes das Smartphone-basierte System Mobile Retter dafür, dass Patienten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand schneller versorgt werden. Speziell geschulte Ersthelfer sollen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Herz-Druck-Massage beginnen und so das Intervall bis zur Erstversorgung verkürzen.

Bei den Ersthelfern handelt es sich um Personen mit einer medizinischen Qualifikation oder Erfahrungen im Rettungsdienst – neben Ärzten und Sanitätern auch Krankenpfleger und MFA. Die Initiative ist im September 2013 gestartet und mittlerweile sind 550 mobile Retter registriert. Bei ihnen wurde mehr als 1000 mal Alarm ausgelöst, es kam zu 550 Einsätzen. Mittlerweile interessieren sich weitere Landkreise in Deutschland für die Einführung des Systems. Weitere Info unter:
www.mobile-retter.de

Bessere Ausbildung durch Hospitation

Jeder dritte MFA-Azubi fällt in Hessen durch die Prüfung, weil typische Aufgaben im Praxisalltag Probleme bereiten. So war es im Sommer 2015 auch bei der Bezirksärztekammer Wiesbaden. Und weil man das in Zukunft vermeiden möchte, hat man dort ein Hospitationsmodell ins Leben gerufen. Dabei durchlaufen die angehenden MFA nach einem geregelten Rotationsmodell – vorgesehen sind zwei bis drei Rotationen im Jahr – verschiedene Praxen und können so ihre praktischen Erfahrungen erweitern.

Kooperationspartner ist ein Facharztzentrum mit mehr als 60 selbstständigen, niedergelassenen Fachärzten an einem Standort – nach Ansicht der Ärztekammer die ideale Voraussetzung, MFA-Auszubildenden einen breiten Einblick in viele Bereiche zu geben. Auch drei große hausärztliche Praxen sind angeschlossen, um einen Einblick in allgemeinmedizinische Aufgabenbereiche zu geben. Aktuell nehmen 19 Auszubildende am Projekt teil.

Vor allem Hausarztpraxen sollen von der breit angelegten Ausbildung profitieren, denn gerade hier sind Allrounderinnen als rechte Hand des Arztes gefragt. Ob die Prüfungsergebnisse tatsächlich davon profitieren, wird man frühestens in drei Jahren wissen, wenn die ersten Azubis ihre Prüfungen absolviert haben.

Aus der Ärzte Zeitung

Neues Leitungsteam beim VmF

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt als unabhängige Gewerkschaft die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten – seit Ende April jetzt unter neuer Führung. Nach 14 Jahren Amtszeit ist Sabine Ridder als Präsidentin zurückgetreten, um sich neuen Herausforderungen zu widmen. Als Präsidentin führt Carmen Gandila jetzt das zweiköpfige Präsidium, Vizepräsidentin bleibt Gabriele Leybold.
www.vmf-online.de

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Mehr Gehalt und bessere Altersvorsorge

Die im April in Berlin verhandelten Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte treten rückwirkend zum 1. April 2016 in Kraft. Damit erhöhen sich die Tarifgehälter um 2,5 Prozent und beginnen in den ersten vier Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I bei 1.725,22 Euro. Auf diese Grundvergütungen gibt es für die höheren fünf Tätigkeitsgruppen prozentuale Aufschläge. Diese betragen – je nach Qualifikation – 7,5 Prozent, 12,5 Prozent, 20 Prozent, 30 Prozent bzw. 50 Prozent.

Um 30 Euro steigen auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen in allen drei Ausbildungsjahren und betragen somit ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2016 im 1. Ausbildungsjahr 730,00 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 770,00 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 820,00 Euro. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten, also bis zum 31. März 2017.

Darüber hinaus gibt es auch einen verbesserten Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung: Er beträgt nun für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mindestens 18 Wochen-stunden 76 Euro, bzw. 40 Euro für diejenigen, die noch vermögenswirksame Leistungen erhalten. Bei Auszubildenden nach der Probezeit liegen die Zuschüsse bei 53 Euro bzw. 35 Euro und bei Teilzeitkräften mit weniger als 18 Wochenstunden bei 43 Euro bzw. 25 Euro. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nur für Verträge, die vor Januar 2015 abgeschlossen wurden. Die Laufzeit des Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung endet am 31. Dezember 2019.

Auf Praxisbegehungen vorbereitet sein

Dass Arztpraxen durch staatliche Behörden kontrolliert werden, ist nichts außergewöhnliches. Allerdings nehmen diese Inspektionen in letzter Zeit offensichtlich zu. Da beanstandete Mängel durchaus unerfreuliche Konsequenzen für die Praxis haben können, ist es wichtig, hier gut vorbereitet zu sein. Die folgenden Unterlagen sollten deshalb immer greifbar sein und sind im Übrigen auch Bestandteil eines guten Qualitätsmanagements:

  • Hygieneplan (u. a. die Unterschriften aller Mitglieder des Praxisteams, Aufzeichnungen über die letzten Hygiene- und Gefahrstoffunterweisung sowie Putz- und Reinigungspläne)
  • Auflistung aller Medizinprodukte in der Praxis mit Einstufung nach Risikobewertung (unkritisch, semikritisch oder kritisch)
  • Gebrauchsanweisungen und Einweisungsunterlagen
  • Dokumentationslisten und Aufzeichnungen über Prüfverfahren
  • Nachweis über die Ausbildung, Qualifikationen und Zuständigkeiten innerhalb des Teams

So vorbereitet, bringt Sie die Ankündigung einer Begehung nicht mehr aus der Ruhe. Vor dem eigentlichen Inspektionstermin gehen Sie selbst kritisch durch die Praxis und entrümpeln Dinge, die nicht mehr gebraucht werden und nur noch da sind, weil sie keiner entsorgt hat. Besonderes Augenmerk haben Prüfer oft auf Blutdruckgeräte & Co. Also rechtzeitig checken: Sind alle Instrumente intakt und geeicht? Bei Infusionen und Desinfektionsmitteln ist es wichtig, dass das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist.


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