Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Rezeption

Aktuelle Meldungen

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Das ändert sich 2015

Pflegereform

Höhere Leistungen für Pflegebedürftige und mehr Möglichkeiten zur Betreuung - das sieht das 1. Pflegestärkungsgesetz vor. Die erste Stufe der Pflegereform ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Noch in dieser Wahlperiode soll ein zweites Gesetz folgen, das die Pflegebedürftigkeit neu definieren soll. Einen Überblick über die beschlossenen Änderungen gibt ein Flyer der AOK: Pflegereform: Was ändert sich 2015. Er steht zum kostenlosen Download bereit unter:
www.aok-gesundheitspartner.de

Bereitschaftsdienst-Abrechnung

Zum 1. Januar 2015 sind Änderungen in der Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst in Kraft getreten. Die GO-Nrn. für die Vergütung der Besuchsbereitschaft (GO-Nrn. 01211, 01215 01217 und 01219) werden gestrichen.

Die bisherige Notfallpauschale nach GO-Nr. 01210 wird in eine Tagespauschale (GO-Nr. 01210) und eine Nachtpauschale (neue GO-Nr. 01212) unterteilt und höher bewertet. Die abrechnenden Ärzte müssen dazu jeweils die Uhrzeit der Inanspruchnahme angeben.

Die Pauschale für den dringenden Besuch (GO-Nr. 01411) wird ebenfalls in zwei Leistungspositionen (GO-Nr. 01411 neu und GO-Nr. 01418) aufgeteilt.

Die neue GO-Nr. 01411 gilt weiterhin für den dringenden Hausbesuch zwischen 19 und 22 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und am 24. und 31. Dezember zwischen 7 Uhr und 19 Uhr.

Aus der Ärzte Zeitung

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Übergewichtige Mütter: die Insulinfalle

Es gibt Hinweise darauf, dass übergewichtige Mütter schon während der Schwangerschaft die Stoffwechsel-Funktionen ihres Kindes nachteilig prägen können. So haben Kinder von übergewichtigen Müttern bereits in der Schulzeit häufig einen höheren Blutzuckerspiegel, der anfälliger für Übergewicht und Diabetes im späteren Leben macht. Das ergab eine Studie der Universitätsklinik Ulm. Über einen Zeitraum von acht Jahren begleiteten Mediziner rund 1.000 Kinder und deren Mütter seit Beginn der Schwangerschaft. Demnach ist bereits das Gewicht der Neugeborenen unmittelbar abhängig davon, welchen Body-Mass-Index (BMI) Mütter vor Beginn der Schwangerschaft hatten. Übergewichtige Frauen bringen der Studie zufolge auch schwerere Kinder zur Welt. Der Embryo nehme bereits in einer frühen Entwicklungsphase überdurchschnittlich an Gewicht zu. Hinzu kommt: Das Gewicht der Mütter, bevor sie schwanger wurden, bestimmt auch später das Gewicht der Kinder im Grundschulalter, erläuterte der Leiter der Studie, der Kinder- und Jugendmediziner Martin Wabitsch.

Bei den untersuchten Achtjährigen hatte der Nachwuchs von übergewichtigen Müttern größtenteils eine höhere Insulinkonzentration im Blut als jene Gleichaltrigen, deren Mütter zu Beginn der Schwangerschaft normalgewichtig waren. Die betroffenen Kinder bleiben nach Meinung der Autoren dauerhaft von der angeborenen Stoffwechselstörung geprägt, auch wenn sie sich später als Erwachsene gesund ernähren.

Aus der Ärzte Zeitung

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MFA zahlen sich extrabudgetär aus

132 Millionen Euro stehen im kommenden Jahr für die Vergütung von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen zur Verfügung. Für Hausarztpraxen, die dauerhaft davon profitieren wollen, heißt das: Sie sollten jetzt in die Fortbildung ihrer MFA investieren.

Seit Anfang November 2014 ist die Förderung der nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen in Hausarztpraxen in trockenen Tüchern. Praxen, die eine entsprechende Genehmigung haben und in denen speziell fortgebildete MFA einen Teil der Hausbesuche übernehmen, erhalten für die dabei geleistete Arbeit eine höhere Vergütung als bisher – und das nicht nur in unterversorgten Gebieten. Auch für Zusatzaufgaben in der Praxis lassen sich die nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen (NäPA) einsetzen, etwa beim Fallmanagement. Auch hier können sie den Hausärzten einen Teil der Arbeit abnehmen.

Aus der Ärzte Zeitung

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Persönlicher Arztkontakt gewünscht

52 Prozent der Bundesbürger wollen einen persönlichen Kontakt zum Hausarzt und nicht mit ihm über Chat oder E-Mail kommunizieren.
Das hat die Online-Umfrage Arzt-Patienten-Beziehung 2014 des Marktforschungsunternehmens Toluna ergeben. Demnach kann sich aber etwa ein Drittel (31 Prozent) vorstellen, mit dem Arzt per E-Mail zu kommunizieren, um Röntgenbilder oder Testergebnisse zu erhalten. 18 Prozent wären beispielsweise zu einem Online-Chat bereit, um Fragen zu klären.

Nach Angaben der Studie nutzen viele Patienten das Internet schon heute für die Arztsuche. 34 Prozent der Teilnehmer informieren sich über Suchmaschinen und 23 Prozent über Arztbewertungsportale. Über 18 Prozent kontaktieren dafür ihre Krankenkasse und 16 Prozent suchen in Branchenverzeichnissen, um den richtigen Spezialisten zu finden. Auch die Online-Arztsuche von AOK, BARMER GEK und der Weissen Liste gibt eine verlässliche Orientierungshilfe
bei der Suche nach einem Arzt oder einem Zahnarzt. Damit können Patienten nach Kriterien, die ihnen besonders
wichtig sind, einen passenden Arzt oder Zahnarzt suchen.

www.aerzte-gut-finden.de
www.aok.de/arztnavi
arztnavi.barmer-gek.de

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info praxisteam Newsletter

Alle zwei Monate informiert info praxisteam Sie über aktuelle Entwicklungen im Praxisumfeld und gibt Tipps für die persönliche Weiterbildung. Seit Anfang des Jahres können Sie info praxisteam auch bequem auf Ihrem Smartphone oder Tablet lesen – auf der Fahrt in die Praxis oder abends auf dem Sofa.

Im Herbst 2014 startet info praxisteam jetzt einen eigenen Newsletter-Service. Er informiert Sie per eMail über die neueste Ausgabe und zu besonderen Anlässen erscheint der Newsletter auch unabhängig vom gedruckten Heft – natürlich kostenlos und jederzeit kündbar. Machen Sie bei der Umfrage mit und kreuzen Sie einfach das Kästchen unter den Fragen auf dieser Seite an, wenn Sie den Newsletter abonnieren möchten. Sie können natürlich auch online abonnieren.

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Wie viele Punkte für VERAH und Co.?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verhandelt seit dem 24. September 2014 über die künftige Bewertung von qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen. Nach den Vorstellungen der KBV soll der Zuschlag für die Beschäftigung von EVA, VERAH, Agnes und Co. mit 35 Punkten je Behandlungsfall bewertet werden. Für Haus- und Heimbesuche durch die Assistentin soll es nach den Vorstellungen der KBV 168 Punkte geben und bei der Versorgung weiterer Patienten am selben Ort 123 Punkte.

Um die Leistungen der Praxisassistentin abrechnen zu können, müssen die Ärzte einmalig der KV gegenüber erklären, dass die Medizinische Fachangestellte die notwendige Qualifikation hat. Außerdem muss sie mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sein. Darüber hinaus müssen die Praxen eine weitere Voraussetzung erfüllen. Sie müssen mindestens 600 Behandlungsfälle oder 200 chronisch kranke Patienten je Arzt haben. Möglich ist die Vergütung auch – und dann allen Ärzten –, wenn es in der Region Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen lokalen Versorgungsbedarf gibt.


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