Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Rezeption

Aktuelle Meldungen

Brille verschafft den Durchblick

Die Ärzte Zeitung vergibt schon seit fast zehn Jahren den Praxis-Preis. Ziel ist es, innovative Initiativen, die die Versorgung im Großen oder auch mit kleinen Veränderungen im Praxisablauf voranbringen, auszuzeichnen und bekanntzumachen. Auf Platz zwei wurde die G‘sundregion Alb-Donau & Ulm gewählt. Das Praxisnetz zeigt, wie die Digitalisierung im Praxisalltag tatsächlich zu einer verbesserten Patientenbetreuung beitragen kann. Bei Hausbesuchen, insbesondere bei Patienten mit chronischen Wunden, setzen Ärzte und MFA auf den „virtuellen Schulterblick“. Dank der Datenbrille „XpertEye“, die eine MFA beim Patienten bei Bedarf aufsetzt, kann sich der Arzt per Videokonferenz während des Hausbesuchs selbst ein Bild machen. Er kann dann der MFA unterstützend und beratend zur Seite stehen. So entsteht eine ortsunabhängige Verfügbarkeit ärztlicher Expertise.
Aus der Ärzte Zeitung

Neue Website-Tipps für MFA

  • Neue Daten aus der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS) hat das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht:
    www.rki.de/kiggs
  • Fakten zum Gehaltsabstand zwischen Frauen und Männern stehen auf:
    www.lohnspiegel.de/html/625.php
  • Der neue Internetauftritt des Paul-Ehrlich-Instituts versteht sich als „zentraler Ort für verlässliche Informationen zur Sicherheit, Wirksamkeit und Verfügbarkeit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln.“
    www.pei.de
  • Viele Informationen zu allem, was den MFA-Beruf betrifft, beim Verband medizinischer Fachberufe.
    www.vmf-online.de/verband/praxisnah

Jetzt noch wichtiger: DMP-Teilnahmeerklärungen sofort übermitteln

Die wichtigste formale Voraussetzung für die Teilnahme eines Patienten am DMP ist das Vorliegen einer unterschriebenen Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) des Patienten. Da Arztpraxen mitunter Dokumentationen an die DMP-Datenstelle schicken, bevor die unterschriebene TE/EWE vorliegt, werden die Regeln jetzt noch konsequenter umgesetzt als bisher: Die Datenstellen übermitteln Dokumentationen ab 1. April 2020 erst dann an die Krankenkassen AOK und Knappschaft, wenn eine „passende“ Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Patienten vorliegt. Das bedeutet, dass auch die Vergütung von Erst- und Folgedokumentationen erst stattfindet, wenn die entsprechende TE/EWE da ist. Hintergrund sind Vorgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS, früher Bundesversicherungsamt), das für die ordnungsgemäße Umsetzung der Disease-Management-Programme zuständig ist. Das Amt vertritt die Auffassung, dass eine Arztpraxis eine DMP-Dokumentation erst an die Kasse übermitteln darf, wenn der Patient mit seiner Unterschrift auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten zugestimmt hat. Um die Datenschutz-Regeln einzuhalten und sicherzugehen, dass DMP-Dokumentationen auch vergütet werden, sollten Sie also darauf achten, dass Teilnahmeerklärungen umgehend und zeitgleich mit der übermittelten Erstdokumentation an die Datenstelle geschickt werden.

Zahlreiche Tipps zur reibungslosen Umsetzung der Disease-Management-Programme finden sich im AOK-Leitfaden „DMP im Praxisalltag“. Er steht im Gesundheitspartner-Portal der AOK zum kostenlosen Download bereit.

www.aok-gesundheitspartner.de
(Rubrik „Arzt und Praxis“)

Patienten offen für digitale Angebote

Patienten stehen den Möglichkeiten der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Das zeigt eine Online-Umfrage im Auftrag eines Software-Anbieters unter deutschen GKV-Versicherten im Alter zwischen 18 und mehr als 70 Jahren, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wohnen. Laut Umfrage wären 73 Prozent der Teilnehmer bereit, ihre Termine online zu buchen. Erinnerungen an Termine oder Vorsorgeuntersuchungen per E-Mail oder SMS würden 60 Prozent nutzen, das E-Rezept immer noch 58 Prozent. Gesundheits-Apps wären für jeden dritten Befragten eine Option, vor allem zur Kontrolle, Prävention und Dokumentation, beispielsweise als Diabetiker-Tagebuch.

Gefragt wurde in der Umfrage auch nach der Zufriedenheit mit der Praxis beim letzten Arztbesuch. Demnach sind die Patienten in Großstädten überwiegend einverstanden mit Kompetenz und Service der besuchten Ärzte und ihrer Praxen.

Laut Umfrage zeigten sich 83 Prozent mit der Freundlichkeit, 81 Prozent mit der fachlichen Kompetenz und 75 Prozent mit der Zeit ihres behandelnden Arztes für die Behandlung zufrieden. Auch die MFA wurden als freundlich (78 Prozent) und kompetent (76 Prozent) beurteilt. Mit der Erreichbarkeit der Praxis, dem Therapieerfolg und der technischen Ausstattung sind ebenfalls jeweils mindestens 70 Prozent zufrieden – das kann sich sehen lassen.

Elektronische AU-Bescheinigung

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet Vertragsärzte ab 2021, die AU-Bescheinigung digital an die Krankenkassen zu schicken. Allerdings müssen die Praxen auch in Zukunft ihren Patienten eine AU (Muster 1) in Papierform aushändigen. Daran ändert auch das 3. Bürokratieentlastungsgesetz nichts, das im September 2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Denn in der geplanten Neufassung des entsprechenden Paragrafen 109 des vierten Sozialgesetzbuches: Unberührt bleibt die Verpflichtung des behandelnden Arztes, dem Versicherten eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (...) auszuhändigen. Der Daten-Weg der eAU vom Arzt zur Krankenkasse und von dort zum Arbeitgeber ist zwar gesetzlich definiert, aber der Patient hat weiter Anspruch auf eine Papierbescheinigung. Für die Praxis heißt das beim Muster 1: Sie drucken die AU für Patienten analog aus - und müssen zugleich für einen sicheren elektronischen Transport des digitalen Formulars sorgen.
www.kbv.de

Mehr als 1000 Männer wollen MFA werden

Im vergangenen Jahr haben erstmals mehr als 1.000 Männer (genau 1.005) die Ausbildung zum Medizinischen Fach-angestellten (MFA) aufgenommen - zusammen mit 40.260 Frauen. 2017 traten noch 39.948 Frauen und 846 Männer die MFA-Ausbildung an. Das geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die im September 2019 veröffentlicht wurden. Die MFA-Ausbildung belegte wie 2017 auch 2018 über die Geschlechter hinweg den sechsten Platz der beliebtesten Ausbildungsberufe. Bei den Frauen rangierte die Ausbildung zur MFA nach der zur Kauffrau weiter auf Platz zwei.
Aus der Ärzte Zeitung


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