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Moodgym: Häufige Nutzer profitieren besonders

Viel hilft viel – das gilt jedenfalls für die Nutzung des Online-Selbsthilfeprogramme moodgym zur Vorbeugung und Verringerung von depressiven Symptomen. Je häufiger sich Nutzer sich bei moodgym einloggten und je mehr Bausteine des Programms sie durchliefen, desto stärker gingen ihre depressiven Symptome zurück. Das zeigt eine Studie der Uni Leipzig, die jetzt veröffentlicht worden ist. Die Wissenschaftler ziehen daraus den Schluss, dass Ärzte, die ihren Patienten das Programm zur Nutzung empfehlen, regelmäßig danach fragen und mit ihnen über die Inhalte von moodgym sprechen sollten.

Das interaktive Trainingsprogramm moodgym beruht auf Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie und ist ursprünglich von australischen Wissenschaftlern entwickelt worden. Die AOK hat die deutsche Version von moodgym ermöglicht, die von allen Interessierten kostenfrei genutzt werden kann.
www.moodgym.de

© Adam Gregor - stock.adobe.com

Moodgym: Häufige Nutzer profitieren besonders

Seit 1. Mai 2019 ist die Schutzimpfung gegen Gürtelrose für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr sowie bei Personen mit einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ab dem 50. Lebensjahr Kassenleistung.

Für ältere Patienten kann die Gürtelrose ein großes Risiko darstellen. Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit einer postherpetischen Neuralgie (PHN). Hierbei handelt es sich um Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate anhalten können. Die Folge ist eine enorme Beeinträchtigung der Lebensqualität in allen Bereichen.

Diese jahre- oder lebenslang bestehen bleibende Komplikation kann aber durch eine Impfung vermieden werden. Die ständige Impfkommission (STIKO) hat sich für eine Impfung gesunder Menschen ab 60 Jahren mit einem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster ausgesprochen.

Auch für immunsupprimierte Patienten und Menschen mit schweren Grunderkrankungen wie HIV, COPD, Diabetes mellitus oder rheumatoider Arthritis gilt die Empfehlung.

Servicestellen mit neuem Angebot

Patienten sollen ab 2020 auch über eine Smartphone-App bundesweit an Arzttermine kommen können. Wir sind sehr weit mit der Entwicklung, sagte KBVChef Dr. Andreas Gassen. Gestartet werden solle Schritt für Schritt in den Regionen. Anfang kommenden Jahres solle das App-Angebot dann flächendeckend verfügbar sein. In der Endbaustufe wird es so sein, dass man, wenn man beispielsweise einen Orthopäden sucht, verschiedene Angebote mit freien Terminen erhält, erläuterte Gassen. Ab Anfang kommenden Jahres sollen auch die telefonischen Servicestellen nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten.
Aus der Ärzte Zeitung

Check-up 35: Altersgrenze sinkt

Seit 1. April 2019 gelten die Änderungen an der Gesundheitsuntersuchung Check-up. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Neugestaltung 2018 beschlossen. Bisher konnten sich gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre durchchecken lassen. Seit April ist die erste Vorsorgeuntersuchung ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Zwischen 18 und 35 darf diese Leistung jedoch nur einmalig in Anspruch genommen werden. Zudem ist die Gesundheitsuntersuchung nach dem 35. Geburtstag in jedem dritten Jahr möglich.

Für Patienten, bei denen 2017 ein Check-up durchgeführt worden ist, gilt eine Übergangsfrist: Sie können noch bis zum 30. September 2019 das zweijährige Untersuchungsintervall nutzen. Vereinbart wurde auch, dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 (Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung) dokumentieren müssen. Die Dokumentation erfolgt künftig ausschließlich in der Patientenakte.

Der G-BA hatte die Neugestaltung des Check-ups im Juli 2018 beschlossen. Damit wurde eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht. Danach wurde der Beschluss durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft. Zuletzt legte der Bewertungsausschuss die Vergütung der Leistung fest.
www.aok-gesundheitspartner.de


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