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Sprechstunde

Aus der Medizin

"Nierenrechner" im Internet

Nierenerkrankungen werden oft viel zu spät erkannt. Dabei ist eine rechtzeitige Diagnose entscheidend für das Ausmaß und den weiteren Verlauf der Erkrankung.
Die geschätzte glomeruläre Filtrations-rate (eGFR) ist der grundlegende Parameter. Die eGFR ist das Volumen, das von allen Glomeruli beider Nieren in einer definierten Zeit gefiltert werden kann. Die eGFR ist aussagekräftiger als das Serum-Kreatinin, weil zum Beispiel Alter und Geschlecht in die Auswertung mit einfließen.

Die Website nierenrechner.de stellt Werkzeuge zur Verfügung, um mit verschiedenen Formeln die Nierenfunktion zu bestimmen und gibt Tipps zur Einhaltung der Therapietreue durch die Erfassung und Dokumentation der Vitalwerte.
www.nierenrechner.de

Rauchstopp hilft in jedem Alter

Selbst wer seine letzte Zigarette erst als über 60-Jähriger raucht, senkt sein Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall innerhalb weniger Jahre erheblich, berichten deutsche Wissenschaftler im British Medical Journal. Die Forscher vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg werteten Daten von einer halben Million Menschen aus, die 60 Jahre oder älter sind, wie das DKFZ Ende April mitteilte. Raucher sterben demnach im Mittel fünfeinhalb Jahre früher an Herz-Kreislauf-Erkrankungen als lebenslange Nichtraucher. Ex-Raucher sterben knapp zwei Jahre früher. Insgesamt erliegen laut DKFZ Raucher doppelt so oft einem solchen Leiden wie Nichtraucher.

Es sei nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören, sagte Studienleiter Professor Hermann Brenner. Selbst Menschen in der höchsten Altersgruppe profitieren gesundheitlich noch sehr davon. Allerdings gelte: Je länger die letzte Zigarette zurückliegt, desto deutlicher der Effekt.

Bei infizierten Wunden an MRSA denken

Chronischen Wunden und Hautulcera gehören zu den Risikofaktoren für eine MRSA-Infektion. Kommt zum Beispiel ein pflegebedürftiger Patient mit einem Dekubitus nach einem längeren Aufenthalt aus der Klinik zurück, dann liegt eine Indikation für eine Statuserhebung auf die multiresistenten Erreger vor.

Für die Diagnostik und Weiterbehandlung bei Besiedelung mit Staphylococcus aureus wurde vor gut einem Jahr ein eigener Abschnitt im EBM (30.12) geschaffen. Weitere Informationen zur Abrechnung bei Verdacht auf MRSA bei der KBV: www.mrsa-ebm.de

Aut idem: das Kreuz mit dem Kreuz

Als MFA haben Sie täglich mit Arzneimittel-Rezepten zu tun – auch mit den Aut idem-Kästchen, die sich links neben dem Feld für die Angabe der Arzneimittel finden. Aut idem ist lateinisch und heißt so viel wie oder das Gleiche. Die Aut-idem-Regelung verpflichtet Apotheker, ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, falls der verordnende Arzt das nicht ausdrücklich durch ein Kreuz im Aut-idem-Kästchen des Rezeptvordrucks ausgeschlossen hat. Dabei ist auf gleiche Wirkstärke, gleiche oder umtauschbare Darreichungsform und gleiche Packungsgröße zu achten.

Das Aut-idem-Kreuz darf vom Arzt nur dann gesetzt werden, wenn eine medizinisch begründete Notwendigkeit besteht. Wenn das Kreuz gesetzt werden muss, dann sollte das mit der Praxis-Software erfolgen – und nicht handschriftlich. Wird ein Kreuz handschriftlich gesetzt, muss es mit Datum und Unterschrift des Arztes versehen werden. Damit in der Apotheke klar ist, dass das handschriftlich gesetzte Kreuz tatsächlich vom Arzt verordnet wurde.

Wenn die Krankenkasse für einen Wirkstoff einen Rabattvertrag mit einem oder mehreren Herstellern abgeschlossen hat, muss der Apotheker nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 das wirkstoffgleiche Arzneimittel dieses Herstellers abgeben. Besteht keine solche Vereinbarung, sollte die Apotheke eines der drei jeweils preisgünstigsten Arzneimittel auswählen. Verordnet der Arzt direkt das rabattierte Arzneimittel, kann er sicher sein, dass der Patient exakt das verordnete Präparat erhält. Dies kann auch die Compliance der Patienten günstig beeinflussen.

Generell empfiehlt es sich, Aut-idem-Kreuze weitestgehend zu vermeiden und wenn möglich rabattierte Präparate zu verordnen. In einigen Regionen gibt es hierzu besondere Regelungen – zum Beispiel im Rahmen des Hausarztvertrages für Versicherte der AOK Baden-Württemberg. Hier sind vertraglich Ziel-Quoten für eine rationale Verordnungsweise festgelegt, bei deren Erfüllung die Praxis einen Bonus erhält. Die Vertrags-Software, die im Rahmen des HzV-Vertrages zum Einsatz kommt, unterstützt den Arzt bei der rationalen Pharmakotherapie.

DMP KHK und Diabetes Typ 1 aktualisiert

Ab 1. Juli 2015 gelten neue medizinische Inhalte für die DMP Koronare Herzkrankheit und Diabetes mellitus Typ 1. Beim DMP KHK wurden unter anderem die Anforderungen an den Umgang mit Komorbiditäten beziehungsweise Multimorbidität an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Außerdem wurden neue Hinweise zur Förderung von mehr körperlicher Aktivität aufgenommen. In der Anlage zu Diabetes mellitus Typ 1 wurden unter anderem die Anforderungen an die ärztlichen Kontrolluntersuchungen – differenziert nach Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen – neu gefasst. Für alle DMP-Teilnehmer gilt künftig: Bei Patientinnen und Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen oder bei denen die Anamnese Hinweise auf die Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln gibt, sollen künftig mindestens einmal im Jahr sämtliche vom Patienten tatsächlich eingenommenen Arzneimittel (einschließlich der Selbstmedikation) strukturiert erfasst werden. Dadurch sollen mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen schneller erkannt werden.


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