Sprechstunde
Aus der Medizin
Immunsystem und Allergien
Stichhaltig
Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems. Doch was kann man dagegen tun? Wir sagen, für welche Therapieformen es stichhaltige Beweise gibt.
mehr...Unspezifische Rückenschmerzen
Licht ins Dunkel
Rückenschmerz ist ein Massenleiden, quer durch alle Altersgruppen und Schichten. Dabei liegen die Ursachen oft im Dunkeln. Wir beleuchten mögliche Auslöser und geben Tipps zur Patientenführung und zur Selbsthilfe.
mehr...Ja zur Betriebsrente
Niedergelassene Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen zeigen großes Interesse an Betriebsrenten. Seit Anfang April ist die Altersvorsorge tariflich geregelt. Ärzte können seitdem ihre Fachangestellten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen – ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Tarifvereinbarung sieht vor, dass Praxischefs für Vollzeitkräfte und Auszubildende nach der Probezeit monatlich 20 Euro in eine Pensionskasse zahlen, Teilzeitkräfte erhalten weniger. Wenn die Mitarbeiterinnen zusätzlich ihre vermögenswirksamen Leistungen in die Betriebsrente investieren, können Vollzeitkräfte insgesamt 56 Euro Förderung in Anspruch nehmen. Das Angebot ist jedoch fast unübersichtlich groß und die Konditionen und die Gebühren schwanken stark. So prognostizieren fondsgebundene Verträge meist eine fast doppelt so hohe Rente als die klassischen Varianten, die weniger stark in Aktien anlegen. Sicher ist in beiden Fällen jedoch nur die garantierte Mindestrente.
Aus der Ärzte-Zeitung
Mehr Auszubildende
Niedergelassene Ärzte bilden in ihren Praxen offenbar wieder mehr Medizinische Fachangestellte aus. Die Landesärztekammern hatten der Bundesagentur für Arbeit bis Ende Juni 7498 Ausbildungsstellen gemeldet, das waren 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Von ihnen waren noch 2269 unbesetzt. Die Zahl könnte sich zukünftig weiter erhöhen, denn Ärzte können voraussichtlich schon bald einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie zusätzliche Lehrstellen schaffen. Bedingung ist, dass Altbewerber eingestellt werden. Als Altbewerber werden Schulabgänger bezeichnet, die im Vorjahr keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
eDMP – Probleme bei der Umstellung
Seit 1. Juli ist die elektronische Erfassung und Übermittlung der DMP-Daten Pflicht. Zeitgleich wurden eine vereinfachte Dokumentation und die neuen Arztnummern eingeführt. Die Programme für Praxisverwaltung mussten in diesem Zusammenhang neu zertifiziert werden. Weil einige Software-Hersteller ihre Programme zu spät bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einreichten, wurden die Programme zum Teil nicht rechtzeitig zugelassen. Dadurch konnten viele Arztpraxen in der Umstellungsphase nicht ordnungsgemäß dokumentieren und keine Unterlagen von DMP-Patienten an die Datenstellen übermitteln. Der Stau ist nach Angaben der KBV inzwischen behoben; die Software-Hersteller haben die zertifizierte Software an die Praxen ausgeliefert.
Organspende – ein wichtiges Thema
Die Zahl der Organspender ist im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa 13 Prozent gesunken. Diese Zahlen nannte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Danach ist der kontinuierliche Aufwärtstrend bei den Organspenden in den vergangenen Jahren gestoppt worden. Noch 2007 hatte die DSO im Vergleich zum Vorjahr noch einen Zuwachs bei den Organspendern um 4,3 Prozent gemeldet; 1313 Menschen haben 2007 nach ihrem Tod Organe gespendet. Nach Erhebungen des Deutschen Ethikrates ist nur jeder achte Bundesbürger zur Organspende bereit. Trotzdem ist eine Widerspruchslösung wie in Belgien bei uns nicht geplant. Dort gilt jeder gesunde Bürger, der nicht schriftlich widersprochen hat, im Fall seines Todes als potenzieller Organspender.
Sie können in der Praxis durch umfassende Informationen helfen, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Reden Sie mit Ihrem Arzt darüber.
Guter Rat zu Gesundheitsfragen im Netz
Die Ratgeber-Foren auf www.aok.de präsentieren sich nach einer Überarbeitung jetzt noch benutzerfreundlicher und moderner. Die Besucher können untereinander über Themen wie Sexualität, Erziehungsprobleme, alternative Heilmethoden oder Fitness diskutieren. Auch wer mit dem Rauchen aufhören möchte oder pflegebedürftige Angehörige hat, findet hier Unterstützung und guten Rat. Das Besondere an den Foren ist, dass sich auch Experten der AOK zu den jeweiligen Themenfeldern an der Diskussion beteiligen. Neu eingeführt wurde eine Bewertungsfunktion für die Beiträge, damit die Nutzer besonders wertvoll empfundene Beiträge besser finden können. Auch die meistgelesenen Beiträge sind nun für die Benutzer sofort zu erkennen.
Die Ratgeberforen sind mit durchschnittlich 2,5 Millionen Seitenzugriffen monatlich eine der beliebtesten Rubriken des AOK-Gesundheitsportals www.aok.de. Das Lesen und Durchsuchen der Foren ist selbstverständlich für alle Besucher möglich. Das Schreiben von neuen Beiträgen und Antworten auf bestehende Einträge ist ein exklusiver Service für AOK-Versicherte.
Gesund auf Reisen
Medizin für Zugvögel
Reisen in fremde Länder bedeuten eine Belastung für den Körper. Bei sorgfältiger Reisevorbereitung und Berücksichtigung einiger Verhaltensregelungen vor Ort können jedoch viele Gesundheitsrisiken vermieden oder zumindest reduziert werden.
Altersvorsorge
Seit 1. April 2008 haben Medizinische Fachangestellte erstmals einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse für die Altersvorsorge. Wir haben die wichtigsten Punkte noch einmal für Sie zusammengefasst:
Bis Ende 2014 haben Sie die Wahl, ob Sie den Arbeitgeberbeitrag zusätzlich oder anstelle der vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Weiterzahlung der vermögenswirksamen Leistungen erhalten:
- Vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich 20 Euro im Monat.
- Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer geringeren als einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich 10 Euro monatlich.
- Auszubildende nach der Probezeit 20 Euro monatlich.
Bei Verzicht auf die vermögenswirksamen Leistungen erhalten: - Vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich 56 Euro monatlich.
- Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit durchschnittlich weniger als 18 Stunden Wochenarbeitszeit 28 Euro monatlich.
- Auszubildende nach der Probezeit 38 Euro monatlich.
Nutzt die Medizinische Fachangestellte die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, so erhält sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Betrages, mindestens jedoch 10 Euro monatlich. Konkrete Beispiele dazu finden Sie unter