Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

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Ausländer mit EHIC – eine Klarstellung

In der letzten Ausgabe von info praxisteam war auf Seite 10 ein Artikel zur Abrechnung von Leistungen für ausländische Patienten erschienen, der missverständlich war – herzlichen Dank an alle, die uns auf diesen Umstand aufmerksam gemacht haben. Dargestellt wurde der vollständige Verzicht auf die Vordrucke Muster 80 und 81 bei Vorlage der EHIC und einer Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses. Der Plural in der Aussage: Damit entfällt das ansonsten nötige Ausfüllen der Formulare, suggeriert, dass Muster 81 auch entfallen könnte. Tatsächlich wird neben einer Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses, das Muster 81 benötigt. Es ist zwingend auszufüllen. Nur auf diesem Vordruck sind die Angaben:

  • nicht zum Zwecke der Behandlung eingereist,
  • Wahl der betreuenden Krankenkasse,
  • Dauer des Aufenthaltes in Deutschland,

enthalten und werden mit der Unterschrift des Patienten bestätigt. Bitte Ihren Arztstempel für evtl. Rückfragen der Krankenkasse nicht vergessen.

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Medizinische Versorgung für Fernfahrer

Fernfahrer stehen unter massivem Zeitdruck, so dass sie oftmals trotz Schmerzen einfach weiterfahren, um rechtzeitig an ihr Ziel zu gelangen. Hier setzt seit rund siebeneinhalb Jahren das von der EU geförderte Projekt DocStop an. Rund 700 Ärzte fungieren als DocStop-Partner. Über eine Hotline können sich betroffene Kraftfahrer erkundigen, wo für sie die nächste Anlaufstelle ist. Nun sucht das Netzwerk weitere 700 Ärzte in Praxen und Kliniken. Abrechnungsbesonderheiten gibt es dabei nicht, denn bei im Inland krankenversicherten Fahrern sowie ausländischen Fahrern mit einer europäischen Krankenversichertenkarte wird wie bei vergleichbaren Patienten abgerechnet.
www.docstop-online.eu

Foto auf Gesundheitskarte rechtmäßig

Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild und Datenchip ist rechtmäßig. Sie verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelte nicht schrankenlos, betonten die Richter. Der Eingriff sei hier durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt. Konkret sei das Foto geeignet und erforderlich, um missbräuchlichen Nutzungen zu begegnen. Auch die geplante Aktualisierung der Stammdaten helfe, ungültige Karten zu erkennen und Missbrauch zu verhindern. Zudem würden erhebliche Kosten gespart, weil bei Änderungen keine neuen Karten mehr ausgegeben werden müssten.

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Neue Regeln für Gefahrstoffe

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe wurden überarbeitet, für Praxen ist vor allem der Desinfektionsbereich wichtig. Mitte Oktober ist dazu die neue Fassung der Technischen Regel 525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung (TRGS) in Kraft getreten.

Wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) berichtet, wurde die Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz dem aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts und der Technik angepasst. So seien neue Erkenntnisse zur Desinfektion oder zur Anwendung von Narkosegasen sowie Infos zu neueren medizinischen Therapieverfahren wie etwa der Laserchirurgie eingearbeitet worden.

Zusätzlich werden in der Neufassung nun alternative Heilverfahren berücksichtigt. Wichtig für Praxisteams ist, dass sie für die Desinfektion laut TRGS 525 eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen haben. Diese kann aber mit dem Hygiene- und Desinfektionsmittelplan sowie dem Hautschutzplan zusammengefasst werden. Wer die TRGS 525 anwende, könne davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in den entsprechenden Punkten erfüllt, so die BGW.

reh

Download unter bit.ly/1tgPlB0

Kurz notiert

Beratung für Krebspatienten

Krebspatienten und deren Angehörige können sich künftig besser über die Krankheit und mögliche Therapien informieren. Dazu haben die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Krebsgesellschaft einen neuen telefonischen Beratungsservice mit leicht verständlichen und qualitätsgesicherten Informationen eingerichtet.
www.aok-gesundheitspartner.de
Webcode W173517

Fachtagungen 2015

Die Planung für die Fort- und Weiterbildungen im Jahr 2015 sind überall in vollem Gang. Auch der Verband der Medizinischen Fachangestellten hat auf der Verbandswebsite bereits die Übersicht für das neue Jahr eingestellt – mit den eigenen Themen- und Regionaltagungen sowie den geplanten Azubi-Tagen.
www.vmf-online.de

Pflege: Online beraten lassen

Die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe, die Pflegende oftmals an die Grenzen ihrer Belastbarkeit führt. Das Online-Angebot Pflegen und Leben hält nütz-liche Informationen zur Entlastung und Selbstpflege sowie Anregungen im Umgang mit schwierigen Situationen im Rahmen der Pflege bereit.
www.barmer-gek.de/145911

© Jürgen Fächle – fotolia.com

Die letzte Karte

Mit der alten Versichertenkarte ist nun endgültig Schluss: Am 31. Dezember 2014 endet die Übergangsfrist, nach der es den Ärzten ermöglicht wurde, Leistungen noch über die alte Krankenversichertenkarte (KVK) abzurechnen. Ab dem 1. Januar 2015 besteht die Verpflichtung, ausschließlich über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abzurechnen.

Fortan müssen sich die Versicherten auf die Ausstellung einer Privatrechnung einstellen, wenn sie beim Arztbesuch keine gültige eGK vorweisen können. Selbstverständlich werden die Patienten auch weiterhin behandelt – schließlich kann jeder seine eGK einmal vergessen. Um nicht Gefahr zu laufen, eine Privatrechnung zu erhalten, besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, binnen 10 Tagen nach der Behandlung seine eGK vorzulegen. Erst danach läuft der Patient Gefahr, von seinem Arzt eine Privatrechnung zu erhalten.

Falls jetzt noch Patienten mit einer alten Krankenversicherungskarte in Ihre Praxis kommen, sollten sie darüber informiert werden, dass ihre Karte ab dem 1. Januar 2015 in der Praxis nicht mehr akzeptiert wird. Diese Patienten sollten sich zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte an ihre Krankenkasse wenden. Alles was der Versicherte in der Regel tun muss, ist ein entsprechendes Bild bei seiner Krankenkasse einzureichen. Für Informationen steht dem Versicherten seine Krankenkasse jederzeit zur Verfügung.

Falls das Foto auf der eGK nicht zum Versicherten passt, sollten Sie sich bei der Krankenkasse des Versicherten melden und mit dem zuständigen Sachbearbeiter die weiteren Schritte abklären. Denn das Foto auf der eGK soll helfen, möglichem Missbrauch von Leistungen vorzubeugen.

Die Ausgabe der Gesundheitskarte hatte im September 2011 begonnen. Die alten Krankenversichertenkarten sind inzwischen nur noch ganz vereinzelt im Umlauf.

Gorden Bittner

Kurz notiert

Online-Training

Die Verordnung von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege bereitet immer mal wieder Schwierigkeiten in den Praxen. Mit Online-Lernprogrammen bietet die AOK für Praxisteams jetzt ein Tool an, das sie bei der Auswahl der richtigen Vorgehensweise unterstützt.
www.aok-gesundheitspartner.de
Webcode W43870

Neue Vizepräsidentin

Carmen Gandila aus Ingolstadt ist neue Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Die Medizinische Fachangestellte und Praxismanagerin wurde kommissarisch gewählt und ist gleichzeitig Ressortleiterin Tarifpolitik. Sie wird ihre Funktion zunächst ehrenamtlich und ab November hauptamtlich ausüben.
www.vmf-online.de

Innovative Rehabilitation

Die Barmer GEK beteiligt sich an einem innovativen Projekt zur Rehabilitation von Schlaganfallpatienten Roreas. Entwickelt wird ein Roboter, der Betroffene beim Lauf- und Orientierungstraining unterstützt. Der fast menschengroße Roboter soll den Patienten Anleitungen geben, um ihre Mobilität und ihr räumliches Orientierungsvermögen zu stärken.
www.barmer-gek.de/146545

VERAH im Case Management

Joachim Szecsenyi, Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin an der Universität Heidelberg, sieht die Rolle der VERAH künftig verstärkt im hausarztzentrierten Case Management für chronisch kranke Patienten (PraCMan). Wie Szecsenyi der Ärzte Zeitung beim Hamburger DEGAM-Kongress sagte, ist PraCMan nun in Baden-Württemberg angelaufen und wird im ganzen Land umgesetzt. Ziel dabei sei es primär, multimorbide Patienten unter anderem durch ein Telefon-Monitoring engmaschiger zu betreuen und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und damit auch Kosten einzusparen. Mit PraCMan Cockpit stehe der VERAH eine eigens dafür entwickelte Software zur Verfügung. Szecsenyi rechnet damit, dass 2015 gut 1000 Hausarztpraxen dieses neue Modul nutzen werden. Ab 2015 soll es neben Schulungen zweimal pro Jahr Angebote für nachhaltige Qualitätskontrollen geben.

Aus der Ärzte Zeitung


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