Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation und -management

Berufskrankheit

Für Krankenschwestern und andere Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko ist Hepatitis C grundsätzlich als Berufskrankheit anzuerkennen. Dagegen kommt es in einer Arztpraxis entscheidend darauf an, ob die Fachangestellte überdurchschnittlich häufig mit infizierten Patienten zu tun hatte. Das hat der Unfall-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in einem aktuellen Urteil verkündet. Bei Arbeitnehmern des Gesundheitswesens, Wohlfahrt und Laboratorien mit erhöhtem Infektionsrisiko werde der Beruf gesetzlich als Ursache vermutet.

Aus der Ärzte-Zeitung


Abrechnungstipps

Neben Leistungen des Regelleistungsvolumens können Sachkosten in voller Höhe zusätzlich abgerechnet werden. Hierzu zählen auch Kopier-, Fax- und Portokosten. Auch wenn diese Leistungen nur geringes Honorar bringen, sollten sie nicht vergessen werden und direkt nach Erstellung eines Briefes, eines Faxes, einer Kopie oder nach durchgeführtem Hausbesuch in die Abrechnungsmaske eingegeben werden. Dazu gehören:

40104 Kosten für Versendung von Röntgenaufnahmen inkl. Versandmaterial
5,10 €
40106 Kosten für Versand von Langzeit-EKG´s
1,50 €
40120 Versand von Briefen bis 20g, Fax-Übermittlung
0,55 €
40122 Versand von Briefen bis 50g oder digitalen Befunddatenträgern
0,90 €
40124 Versand von Briefen bis 500g
1,45 €
40126 Versand von Briefen bis 1000g
2,20 €
40144 Fotokopie oder Ausdruck zur Mitgabe, je Seite
0,13 €
40150 Nicht zurück gebrachte Stuhltestbriefchen
1,30 €
Dr. Heiner Pasch

Fehler melden

In der Medizin können Fehler fatale Folgen haben. Und Sie können mithelfen, die Wiederholung von Fehlern zu verhindern. Melden Sie dazu Fehler, die in Ihrer Praxis passiert sind, anonym im Internet an das Fehlerberichts- und Lernsystem beim Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt.

www.jeder-fehler-zaehlt.de


Siegel für Qualität

Zertifizierten QM-Systemen gehört die Zukunft – das zeigen Aktionen wie die der KV Bayerns, die für 1.000 Praxen mit einem zertifizierten QM-System einen einmaligen Bonus auslobt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) arbeitet jetzt an der Einführung eines „Deutschen Gesundheitssiegels” für Arztpraxen. Es soll Patienten deutlich machen: Da ist Qualität drin, wie es in einer Erklärung der KBV heißt.<

Abrechnungstipps

Früherkennungsuntersuchungen unterliegen bei der Abrechnung nicht dem RLV und können somit in ganzem Umfang abgerechnet werden. An dieser Situation hat sich durch die Honorarreform 2009 nichts geändert. Was aber gehört zu den als Einzelleistung abrechenbaren Früherkennungsuntersuchungen, die überwiegend auch von Hausärzten durchgeführt werden können?

01707 Neugeborenenscreening
01708 Labor/Neugeborenenscreening
01711 -19 U1 – U9
01720 Jugendgesundheitsuntersuchung
01721 Besuch, zusätzlich zu 01711 und 01712
01722 Sono/Säuglingshüften
01730 Krebsvorsorge Frauen
01731 Krebsvorsorge Männer
01732 Gesundheitsuntersuchung
01733 Zytologische Untersuchung bei Krebsvorsorge Frauen
01734 Untersuchung auf Blut im Stuhl
01740 Beratung zur Vorsorge Koloskopie
01741 Vorsorge-Koloskopie
01742 01741 + Polypektomie
01743 Histologie bei 01741
Dr. Heiner Pasch


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