Praxisorganisation und -management
Siegel für Qualität
Zertifizierten QM-Systemen gehört die Zukunft – das zeigen Aktionen wie die der KV Bayerns, die für 1.000 Praxen mit einem zertifizierten QM-System einen einmaligen Bonus auslobt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) arbeitet jetzt an der Einführung eines „Deutschen Gesundheitssiegels” für Arztpraxen. Es soll Patienten deutlich machen: Da ist Qualität drin, wie es in einer Erklärung der KBV heißt.<
Abrechnungstipps
Früherkennungsuntersuchungen unterliegen bei der Abrechnung nicht dem RLV und können somit in ganzem Umfang abgerechnet werden. An dieser Situation hat sich durch die Honorarreform 2009 nichts geändert. Was aber gehört zu den als Einzelleistung abrechenbaren Früherkennungsuntersuchungen, die überwiegend auch von Hausärzten durchgeführt werden können?
01707 | Neugeborenenscreening |
01708 | Labor/Neugeborenenscreening |
01711 -19 | U1 – U9 |
01720 | Jugendgesundheitsuntersuchung |
01721 | Besuch, zusätzlich zu 01711 und 01712 |
01722 | Sono/Säuglingshüften |
01730 | Krebsvorsorge Frauen |
01731 | Krebsvorsorge Männer |
01732 | Gesundheitsuntersuchung |
01733 | Zytologische Untersuchung bei Krebsvorsorge Frauen |
01734 | Untersuchung auf Blut im Stuhl |
01740 | Beratung zur Vorsorge Koloskopie |
01741 | Vorsorge-Koloskopie |
01742 | 01741 + Polypektomie |
01743 | Histologie bei 01741 |
Dr. Heiner Pasch
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In der Rubrik „Fehler im Praxisalltag“ stellen wir typische Alltagsfehler vor. Dieses Mal geht es um einen Laborbefund, den keiner kannte.
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Tipps für die Praxis
Richtig kodieren
Die richtige ICD-Kodierung hat durch den Morbi-RSA an Bedeutung gewonnen. Wir fassen die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen.

Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Reine Glückssache?
Obwohl die Vielfalt der QM-Systeme mehr verwirrt als nutzt, steckt hinter allen eigentlich die gleiche Idee: Durch strukturiertes Vorgehen die Fehleranfälligkeit zu reduzieren. Wir stellen die wichtigsten Systeme vor und erklären, warum ein erfolgreiches Praxismanagement keine Glückssache ist.

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Den Falschen gespritzt
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Regelungen von A bis Z
Was gibt es an neuen Regelungen im Gesundheitswesen? Diese Frage stellen sich
alle Jahre wieder nicht nur Millionen von Versicherten, sondern auch das ganze
Praxisteam. Der Mediendienst der AOK hat aktuell für 2009 die wichtigsten
Punkte von A wie Arztbesuch bis Z wie Zuzahlung zusammengetragen. Sie finden
die Liste im Internet als pdf-Download unter:
www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00523.html
Regelleistungsvolumen
Mit Regelleistungsvolumen (RLV) bezeichnet man die Menge Geld, die ein Arzt für die Arbeit in der Regelversorgung seines Fachgebietes bekommt. Dieses RLV wird für jedes Abrechnungsquartal neu festgesetzt und muss vor Beginn des jeweiligen Quartals dem Arzt von der KV mitgeteilt werden. Es wird berechnet aus:
- Dem durchschnittlichen Fallwert für die jeweilige Arztgruppe, also die Menge Geld, die ein Hausarzt pro Quartal für einen Patienten bekommt, Beispiel: 32,00 Euro.
- Der Fallzahl des Arztes/der Ärztin aus dem Vergleichsquartal des Vorjahres, d. h. für das Abrechnungsquartal 1/09 die Fallzahl aus 1/08, Beispiel: 1.000 Fälle.
Das RLV errechnet sich durch Multiplikation von Fallzahl und Fallwert, also: RLV = 1.000 x 32,00 Euro = 32.000 Euro.
Mit diesem RLV ist das Grundgehalt des Arztes abgedeckt. Dazu kommen abhängig von der entsprechenden Fachgruppe weitere Honorare, etwa durch Qualitätszuschläge, Notdienst, Sonderleistungen, spezielle Verträge etc.
Dr. Heiner Pasch
