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Forschungsprojekt „Glück in der Arztpraxis“

Wie geht es Ihnen? Mehrmals am Tag stellen Sie diese Frage Patientinnen und Patienten. Jetzt sind Sie an der Reihe! Der Frage, wie gesund und glücklich diejenigen sind, die sich um die Gesundheit anderer kümmern, geht jetzt Prof. Tobias Esch von der Universität Witten/Herdecke in einem neuen Forschungsprojekt nach. Über drei Jahre untersucht er, wie es um die Zufriedenheit in Deutschlands Hausarztpraxen steht. Ziel der Untersuchung ist es, mehr über den Arbeitsalltag von Praxisteams in der hausärztlichen Primärversorgung zu erfahren, um so die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Das Studienteam sucht MFA aus Nordrhein-Westfalen, die Interesse haben, an einem Interview (ca. 30-60 Minuten) oder einer Fokusgruppe (ca. 90-120 Minuten) teilzunehmen.
Informationen gibt es bei Dr. Lena Werdecker per E-Mail unter lena.werdecker@uni-wh.de

Zweistufiges Plus beim MFA-Gehalt

Die MFA-Gehälter steigen nach dem neuen Gehaltstarifvertrag für MFA gleich zweimal. Darauf einigten sich die Tarifpartei der niedergelassenen Ärzte und der Verband der medizinischen Fachberufe im September 2017. Rückwirkend zum 1. April 2017 steigt das Gehalt zunächst um 2,6 Prozent. Zum 1. April 2018 werden die Gehälter dann noch einmal um 2,2 Prozent erhöht. Auch die Auszubildenden in den Praxen sollen mehr Geld bekommen: Die Vergütung wird in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro brutto pro Monat angehoben, ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2017. Das bisherige 13. Gehalt wird ab 2018 in eine Sonderzahlung umgewandelt wird. Dabei wird die Hälfte des 13. Monatsgehalts auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt und nur die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt.

Wann kommt die Patientenakte für alle?

Seit mehr als zehn Jahren steht die elektronische Patientenakte im Gesetzbuch. In der nächsten Legislaturperiode soll sie jetzt endlich Gestalt annehmen. Bis Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums bei einer Veranstaltung der KBV. Bis Ende 2018 sollen die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Industrie die Voraussetzungen für die Akte und das geplante Patientenfach schaffen. Auf dieser Grundlage können Anbieter dann elektronische Patientenakten entwickeln. Die sollen im ersten Schritt die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen für die Speicherung von elektronischen Arztbriefen und die Verwaltung des Medikationsplans bieten. In weiteren Ausbauschritten könnten dann weitere Informationen wie Impf- und Mutterpass aufgenommen werden. Viele der angedachten Funktionen testet die AOK aktuell bereits (siehe "E-Health: AOK startet digitale Gesundheitsakte in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern").


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